Auch Ex-Carat-Geschäftsführer Heinrich Kernebeck muss vor Gericht

Mehr als ein Jahr nach der Ablehnung der Anklage gegen Heinrich Kernebeck durch das Landgericht Wiesbaden, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diesen Entscheid revidiert. Die Anklage sei zu Unrecht abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht hat das Hauptverfahren eröffnet. Dieses wird ebenfalls vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk stattfinden. Die Hauptverhandlung soll zeitnah beginnen.
David Linn (GF Mediaeinkauf Aegis Media), Aleksander Ruzicka (Ex-CEO Aegis Media), Heinrich Kernebeck (GF Carat und Mediadirektor Aegis Media), Copyright: Goran Nitschke

Damit wird einem weiteren ehemaligen Geschäftsführer der Aegis Media-Gruppe der Prozess gemacht. Im Oktober 2006 wurde Kernebeck zunächst verhaftet. Erst danach trennte sich Carat vom Geschäftsführer Kernebeck. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden beschuldigt ihn neben Aleksander Ruzicka und David Linn der Untreue in 86 Fällen. Obwohl Heinrich Kernebeck in der als anonym getarnten Strafanzeige von Aegis Media namentlich nicht erwähnt wird, wurde der langjährige Geschäftsführer der Carat Mediaagentur im Juli 2007 angeklagt. Das Landgericht Wiesbaden hatte im November 2007 die Anklage gegen Kernebeck abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass Kernebeck seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Carat oder Aegis Media wissentlich verletzt hätte. Nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Ablehnung aufgehoben und das Hauptverfahren eröffnet. Dieser Entscheid ist bindend.

Heinrich Kernebeck hatte sich im Herbst 2006 unter dem Druck seiner mehrwöchigen U-Haft ausführlich zur Sache geäußert. Die Ermittler werteten Kernebecks Aussage damals als Geständnis. Kernebeck selbst sieht das anders. Dem Vernehmen nach hat er eingeräumt, Gelder erhalten zu haben, jedoch nicht aktiv an Untreuehandlungen beteiligt gewesen zu sein. Trotz der als Geständnis gewerteten Einlassung wurde die Anklage zunächst abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wollte zunächst ein Urteil im Prozess gegen Aleksander Ruzicka abwarten. Auch ohne Urteil wurde in dieser Hauptverhandlung bereits deutlich, dass Heinrich Kernebeck gemäß eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Aegis Media Central Services und deren Mediaagentur Carat agiert haben muss. Daraus soll sich seine Vermögensbetreuungspflicht ergeben. Obwohl der Mitgründer von HMS&Carat nicht zu den acht Personen gehört, die von Aegis Media angezeigt wurden, stießen die Ermittler bei der Rekonstruktion der Geldflüsse auf Kernebeck.

Kernebeck soll hinter der Firma Cascade stehen, die Teile der bei Aegis abgeflossenen Gelder erhalten hat. In der Hauptverhandlung gegen Ruzicka wurde auch Kernebecks parallele Beratertätigkeit für ZHP und seine Nähe zu politischen Funktionsträgern der CDU deutlich. Die vom ehemaligen Europaminister der CDU Hessen, Volker Hoff, und seinem damaligen Partner Reinhard Zoffel geführte Werbeagentur ZHP, hatte neben Zahlungen für Kernebecks höchstdotierten Beratervertrag Zahlungen an die Objektgesellschaft Haideweg 14 GmbH geleistet. Deren Geschäftszweck war jedoch keine Beratung, sondern der Bau einer Villa am Wiesbadener Sonnenberg, ein Haus entfernt von der Residenz Aleksander Ruzickas. Reinhard Zoffel hatte die Zahlungen an die OH 14 GmbH vor Gericht als Fehler bezeichnet.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main berät indes noch immer über die neuerliche Haftbeschwerde von Aleksander Ruzicka. Während die Haftbefehle gegen den Mitangeklagten David Linn ausgesetzt und gegen Heinrich Kernebeck aufgehoben wurden, sitzt Ruzicka seit dem 24.Oktober 2006 in U-Haft. Ob eine Haftfortdauer gerechtfertigt ist, will der Senat „zeitnah“ entscheiden.
mz