Auf Luftpost setzen: 7.500 Verbraucher ärgern sich über Paketdienste

Egal ob DHL, DPD oder Hermes – mit keinem Paketdienst sind die Deutschen zufrieden. Rund 7.500 Klagen sind seit einem Jahr auf dem Beschwerdeportal «Paket-Ärger» eingegangen.
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Rund ein Jahr ist es her seit das Beschwerdeportal „Paket-Ärger“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 07. Dezember 2015 online gegangen ist. Seitdem erreichten die Verbraucherschützer 7.500 Beschwerden. Hierin machen sich die Verbraucher Luft über Pakete, die verstecken spielen, ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden.

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So klappt´s mit dem Paket zur Weihnachtszeit

Zur Weihnachtszeit sind die Verbraucher natürlich noch unversöhnlicher gestimmt, wenn ein Paket nicht ankommt. In den Wochen vor dem Fest werden sogar doppelt und dreifach so viele Pakete verschickt wie sonst. „Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellenden kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, so der Rat der Verbraucherzentrale NRW für eine sichere Zustellung. Damit’s rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und Empfangen klappt, gibt die Verbraucherzentrale NRW Paketkunden die passenden Tipps mit auf den Weg:

Vor dem Versand

Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.

Erstzustellung beim Nachbarn

Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.

Verzögerte Lieferung

Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen. Diese sind allerdings meist teurer als der Standardversand.

Beschädigte Pakete

Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.

Paketverlust

Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit. Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt’s bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.