EU-Parlament stimmt Green-Claims-Richtlinie zu

Das Europäische Parlament hat die Green-Claims-Richtlinie angenommen. Unternehmen werden nun dazu verpflichtet, ihre umweltfreundlichen Werbeversprechen zu belegen.
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Green Claims müssen nun von Unternehmen nachgewiesen werden. (© Unsplash)

Das Europäische Parlament hat sich heute mit überwältigender Mehrheit für die Green-Claims-Richtlinie ausgesprochen. Das Plenum stimmte mit 467 Ja-Stimmen, 65 Nein-Stimmen und 74 Enthaltungen für die Annahme der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über umweltbezogene Angaben.

Die „Richtlinie über umweltbezogene Angaben“ verpflichtet Unternehmen, ihre Marketingversprechen zu Produkten zu rechtfertigen, wenn sie diese als nachhaltig, biologisch abbaubar oder umweltfreundlich bezeichnen. Die Richtlinie soll Verbraucher*innen vor falschen Werbeversprechen schützen und Greenwashing verhindern, nachdem eine Studie der Kommission ergeben hatte, dass mehr als die Hälfte der umweltbezogenen Angaben von Unternehmen in der EU vage oder irreführend und 40 Prozent völlig unbegründet sind.

Keine Belege, keine Green Claims

Bisher gab es keine einheitlichen Regeln für solche Umweltaussagen, was zu Greenwashing und unfairem Wettbewerb führte. Das ging zu Lasten von wirklich nachhaltig agierenden Unternehmen. Nach der neuen Richtlinie müssen Firmen ihre Umweltversprechen jetzt belegen. Auch müssen sie durch unabhängige Prüfungen darlegen, dass ihre Aussagen zuverlässig sind und auf wissenschaftlichen Beweisen basieren.

Außerdem dürfen Unternehmen nicht mehr nur mit CO2-Kompensationen werben, es sei denn, sie haben ihre Emissionen so weit wie möglich reduziert und nutzen Kompensationen nur für die verbleibenden Emissionen. Dabei müssen sie zertifizierte und anerkannte Kohlenstoffzertifikate verwenden. Des Weiteren sollen laut dem Vorhaben Umweltlabel, die nicht auf einem zertifizierten Prüfsystem basieren, nicht mehr erlaubt sein.

Eine in letzter Minute vorgenommene Änderung sieht vor, dass die Europäische Kommission innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie gemeinsam mit dem Europäischen Wissenschaftlichen Beirat zum Klimawandel eine Methodik zur Definition der als Reststoffe geltenden Emissionen erarbeiten muss.

Noch ist die Richtlinie jedoch nicht gänzlich rechtskräftig, da die EU-Mitgliedsstaaten noch zustimmen müssen. Dies gilt jedoch als Formsache. Dennoch forderte Margaux Le Gallou, Programmmanagerin bei ECOS – Environmental Coalition on Standards (ECOS), die politischen Entscheidungsträger der EU und die Mitgliedstaaten auf, dieses Gesetzgebungsvorhaben noch vor den EU-Wahlen vom 6. bis 9. Juni abzuschließen.

(amx, Jahrgang 1989) ist seit Juli 2022 Redakteur bei der absatzwirtschaft. Er ist weder Native noch Immigrant, doch auf jeden Fall Digital. Der Wahlberliner mit einem Faible für Nischenthemen verfügt über ein breites Interessenspektrum, was sich bei ihm auch beruflich niederschlägt: So hat er bereits beim Playboy, in der Agentur C3 sowie beim Branchendienst Meedia gearbeitet.