Verkauf von Ehrendoktortiteln über Groupon ist rechtswidrig

Auf der Internetplattform Groupon wurden im vergangenen Jahr auch sogenannte Schmuckzertifikate über Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel angeboten. Die angeblichen Fachbereiche lauteten unter anderem „Angel Therapy“, „Exorcism“, „Immortality“, „Ufology“, „Psychic Sciences“ oder „Religious Sciences“. Der Senat des Verwaltungsgerichtes (VG) von Berlin untersagte es, Gutscheine für derartige Titel anzubieten. Denn diese seien Hochschultiteln, -graden oder beruflichen Tätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich.

Mit derartigen Titeln meldeten sich immer mehr Personen bei den Einwohnermeldeämtern, um die Eintragung in das Register zu beantragen. Ob eine Ähnlichkeit der Bezeichnungen vorliege, hänge vom durchschnittlichen Betrachter ab. Einige Begriffe könnten von den Betroffenen selbst übersetzt werden, andere dagegen entsprächen wissenschaftlichen Fachbereichen. Dass es sich um Scherzartikel oder Fantasiegebilde handele, sei nicht ohne weiteres erkennbar. Auch der Zusatz „honoris causa“ räume diese Gefahr nicht aus.

Groupon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Über den Verkauf der Ehrendoktortitel berichtete absatzwirtschaft online mit einem exklusiven Beitrag im Februar 2012. Damals war der Namenszusatz „h.c.“ auf der Rabatt-Website besonders günstig zu erwerben, er sollte 39 Euro statt 150 Euro kosten. Groupon war im November 2011 an die Börse gegangen und legte danach einen Quartalsbericht vor, der hohe Verluste auswies. Anbieter der Ehrendoktortitel war das US-amerikanische Miami Life Development Church Institut. Peter Schotthöfer / asc

Urteil des VG Berlin vom 4.9.2012; Az. 3 L 216.12