Sexismus und Diskriminierung: Werberat verteilt öffentliche Rügen wegen „herabwürdigender“ Werbung

Sieben Unternehmen hat es getroffen. Der Deutsche Werberat hat öffentliche Rügen gegen deren Werbung ausgesprochen, da sie diese weder korrigiert noch abgesetzt hatten. Die Fälle betreffen vor allem Diskriminierung und Sexismus, aber ebenso eine Sozialeinrichtung, die mit einem Strick wirbt.
Der Deutsche Werberat rügt sieben Unternehmen öffentlich

Den deutschen Werberat erreichten in den ersten sechs Monaten des Jahres Beschwerden zu 394 Werbemaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von fünf Prozent (absatzwirtschaft berichtete). Die Durchsetzungsquote sei im ersten Halbjahr 2018 mit 92 Prozent auf einem konstant hohen Niveau gewesen. Gegen sieben Unternehmen musste das Kontrollorgan der deutschen Werbewirtschaft – trotz Beanstandung – nun dennoch eine öffentliche Rüge aussprechen, da diese ihre Werbung nicht absetzen oder korrigieren wollten. In einer Pressemitteilung sind neben den beanstandeten Motiven plus Kritik des Werberats auch die Argumente der Gerügten aufgelistet.

Eine öffentliche Rüge kassierte die Sozialbetreuung Lebensfreude aus Halle/Saale, auf deren Plakat ist eine Frau zu sehen, die sich einen Strick über den Kopf zieht, dazu der Slogan “Perspektivlos?”. Im unteren Teil des Bildes schaukelt ein älteres Pärchen, dadrunter die Antwort auf die Frage: “oder gut betreut im eigenen Zuhause”. Der Werberat begründet die Beanstandung damit, dass ein “angedeuteter Suizid als Eyecatcher für ein Werbeplakat nicht akzeptabel sei”. “Das Leid alter Menschen sowie deren Angehöriger werde instrumentalisiert und das Leben ohne Nutzung des beworbenen Dienstes als perspektivlos dargestellt.” Auch den Einwand, Werbung übertreibe häufig deutlich, den der von der Unternehmerin eingeschaltete Rechtsanwalt einbrachte, sei bei der Beurteilung beachtet worden.

Sozialbetreuung Lebensfreude und der Galgenstrick

Herabwürdigend und diskriminierend sei ein Videoclip des E-Zigaretten-Liquid-Herstellers “High-Class-Liquid” aus Unna. In dem Spot führt ein Mann im Bademantel durch eine Wohnung und stellt das Produkt vor, während er von drei Frauen in Dessous begleitet wird. Diese würden auf ihre sexuellen Reize reduziert werden, heißt es in der Begründung. Der Mann unterstreicht die Vorzüge einer Geschmackssorte mit dem Namen Fruit Boobs durch den Satz: “Du magst es doch prall, rund und saftig?”. Dabei hält eine der Frauen zwei Melonen vor ihre Brüste. Kritisch sieht der Werberat vor allem das Zusammenspiel zwischen Inhalt der Werbung und dem Markennamen Roofys, der an “Roofies” erinnere, was im Englischen für K.O.-Tropfen steht und die genutzt werden, um Frauen zu betäuben und zu vergewaltigen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ebenfalls aus der Kategorie “Geschlechterdiskriminierung” kommt die Werbung von Nomis e.K. für Rohrreinigungen aus Herten. Dort geht der Inhalt aus Sicht des Werberats allerdings gegen Männer. Auf dem Plakat ist ein durchtrainierter, nackter Oberkörper eines vermutlich jungen Kerls zu sehen, der ein Schild vor seinen Schritt hält. “Rohr verstopft” ist darauf zu lesen. Der Handwerker argumentiert, damit werde die klassische Situation abgebildet, in der jemand bemerkt, dass ein Rohr verstopft ist – eben wenn man bereits nackt unter der Dusche steht. Die Kontrollinstanz beurteilt dies anders: “Die Wort-Bild-Kombination spiele auf das männliche Genital an, auch wenn das humorvoll gemeint sein möge.” Aus ähnlichen Gründen geriet auch die Fahrzeugwerbung der Estrich & Fußbodentechnik Börmann GmbH aus Augustusburg ins Visier des Werberats. Dort wiederum seien es Frauen, die auf ihre Sexualität reduziert werden.

Werbung der Firma Nomis e.K.

Motiv der Firma Estrich & Fußbodentechnik Börmann GmbH

Ein Online-Clip von “Die Fleischeslust – Metzgerei und Feinkosteria e.K“ aus Bensheim-Auerbach verstoße ebenfalls gegen die Richtlinien des Werberats. In dem Spot, heißt es in der Begründung, werde der Eindruck erzeugt, dass “die abgebildete Frau mit dem Fleisch gleichgesetzt und durch den erotischen Unterton der Werbung auf ihre Sexualität reduziert” wird. Die Metzgerei betonte daraufhin die ästhetische Darstellung der Frau, die genug Zeit habe, im Bett zu liegen und ihrem Partner bei der Zubereitung des Essen zuzuschauen. “Erotik ist in der Werbung selbstverständlich erlaubt”, so das Gremium. Aber: “Sexy ist nicht gleichzusetzen mit Sexismus.” Die Frau erscheine in dem beanstandeten Clip als “reines Objekt der Begierde”.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ebenfalls eine Rüge geht an die Pflanzenschutzfirma Sumi Agro Limited aus Allershausen: Auf dem Werbeaufsteller ist eine duschende Frau zu sehen, deren Brüste und Intimbereich mit Schildern bedeckt sind. Neben dem beworbenen Produkt steht auf dem unteren Schild der Spruch: “Näher ran ans Gewässer! Mehr Wirkstoff! Sechs Mal Spritzen!” Es werde nicht klar, dass es um ein Fungizid für Kartoffelpflanzen gehe, so der Werberat. Die Firma sagt wiederum, dass das Motiv bereits abgeschwächt wurde und außerdem der Produktbezug klar gegeben sei: Das Bild einer sich pflegenden und duschenden Frau stehe im Vordergrund und deute auf einen gepflegten Kartoffelbestand hin. Bei dem Wörtchen “spritzen” drehe es sich um einen Fachbegriff aus der Landwirtschaft. Letzteres könne zwar ein gängiger Ausdruck sein, dennoch halte das Gremium die Werbung im Zusammenspiel von Bild mit Text aus Sicht eines objektiven Betrachters für “eine sexuelle Anspielung, die mit einer Herabwürdigung einhergehe”.

Aufsteller von Sumi Agro

Auf der Internetseite der Firma Gottfried Helfert aus Netphen finden sich Aufnahmen von Trucks, auf denen leicht bekleidete Frauen vor den Fahrzeugen aufreizend posieren. Der auf Verkehrsseminare und -Weiterbildungen für IHK-Prüfungen spezialisierte Anbieter macht damit auf Informationen für kommende Events aufmerksam. Der Anbieter konnte die Beanstandung nicht verstehen. Es handele sich um hochwertige, künstlerische Fotografien von Show-Trucks. Der Werberat schloss sich jedoch der Kritik der Beschwerdeführerin an, da die Darstellung “voyeuristischen Zwecken ohne jeglichen sachlichen Zusammenhang” diene. Trotz der Aufforderung, die Motive nicht mehr einzusetzen, zeigte der Anbieter keine Kooperationsbereitschaft. Das Gremium, heißt es in der Mitteilung, sah sich gezwungen, sowohl die lokalen Medien als auch die Industrie- und Handelskammer Siegen über die Rüge zu informieren.

Website des Unternehmens Gottfried Helfert

tb