Mit den Zertifizierungen sorgt der Bundesverband Digitale Wirtschaft für Transparenz in der
Agenturlandschaft und unterstützt so Werbungtreibende bei der Wahl geeigneter Dienstleister. Bei den Neuausschreibungen der Zertifikate gibt es zahlreiche Weiterentwicklungen, um den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Für die Auszeichnungen „SEO-Qualitätszertifikat“, „SEA-Qualitätszertifikat“ und „Affiliate Marketing Trusted Agencies“ können sich sowohl BVDW-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder bis zum 31. Oktober bewerben.
SEO- und SEA-Qualitätszertifikate
Neue Voraussetzung, um das SEO-Qualitätszertifikat zu erhalten, ist die Unterzeichnung eines „Code of Conduct“. Die Selbstverpflichtungserklärung fasst die Richtlinien zur seriösen Suchmaschinenoptimierung zusammen und enthält unter anderem auch das Einräumen von Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen.
Neu ist weiterhin die Aufgliederung in die Kompetenzfelder On-Page-Optimierung, Off-Page-Optimierung und strategische Beratung. Es steht den Agenturen frei, in welchen Feldern sie sich prüfen lassen. Das Zertifikatslogo signalisiert durch eine zusätzliche Kennzeichnung die entsprechenden Dienstleistungskompetenzen der Agenturen noch transparenter für potenzielle Kundenunternehmen.
Auch das Prüfungsverfahren wurde auf die neuen Kompetenzbereiche angepasst, und der langjährig den Prüfungsausschuss begleitende SEO-Expertenbeirat neu gewählt sowie auf neun Delegierte erweitert. Bei der SEA-Zertifizierung vollzieht sich eine analoge Schärfung der Prüfung innerhalb der bereits im vergangenen Jahr überarbeiteten Rahmenbedingungen.
„Affiliate Marketing Trusted Agencies“
Für das Zertifikat Affiliate Marketing Trusted Agencies können sich erstmalig jetzt auch Nicht-BVDW-Mitglieder bewerben. Außerdem wird die bisher fakultative Unterzeichnung des „Code of Conduct Affiliate Marketing Agenturen“ nun obligatorisch für die Teilnahme an der Zertifizierung.
Bereits im vergangenen Jahr wurde der Prüfprozess professionalisiert. Die Vergabe 2014 richtet sich zukünftig mit der Schwerpunktlegung auf die Selbstverpflichtungen noch konsequenter nach aktuell verbindlichen Markentwicklungen aus, wie zum Beispiel nachvollziehbare Verträge zwischen Anbietern und Kunden sowie Aufklärung über Art und Umfang der durchgeführten Dienstleistungen.