Keine Bußgelder bei Google-Analytics-Nutzung geplant

Google hat bereits am Freitag in seinem Blog vermeldet, dass erneut ein Gespräch mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Hamburg, Johannes Caspar, möglich war. Noch am Wochenanfang hatte es geheißen, dass die monatelangen Verhandlungen mit Google über die Software „Google Analytics“, einer beliebten, da kostenlosen, Tracking-Software, abgebrochen wurden.

Grundsätzlich hatte sich die Auffassung gebildet, dass die Nutzung von Google Analytics ein Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt. Denn Google Analytics übermittelt Daten in die USA, unter anderem die vollständige IP-Adresse, speichert sie dort ohne Löschmöglichkeit und bietet zudem die Chance, die Daten zu einem Nutzerprofil zu verknüpfen. Dieses Verfahren halten alle im „Düsseldorfer Kreis“ organisierten Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder für unzulässig.

Insbesondere halten die Vertreter der obersten deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die IP-Adresse für ein personenbezogenes Datum. Websitebetreibern, die dennoch das Tool verwenden, könnte daher ein nicht unerhebliches Bußgeld von bis zu 50 000 Euro drohen. Das scheint nun vom Tisch zu sein. Google schreibt, dass nach dem Gespräch mit der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (zum Beispiel Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Zudem würden die Gespräche zwischen Google und den deutschen Datenschutzbehörden zu Google Analytics fortgeführt werden.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar war am Montag letzter Woche noch zur Einschätzung gelangt, dass das, was Google anbietet, nicht ausreicht. Seit November 2009 hatte Caspar mit Google über Nachbesserungen verhandelt. Das Unternehmen hatte schließlich zugesagt, die gesammelten IP-Adressen zu verkürzen und damit zu anonymisieren. Allerdings ist für die Internetbrowser Safari und Opera noch keine Lösung in Sicht. Das sind immerhin zehn Prozent der Nutzer.

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