Von Anne-Kathrin Keller
Der Streit der Woche: Verleger versus Google
Der Bundestag hat diese Woche erstmals über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage beraten. Zuvor haben sich Hubert Burda, Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), und Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), mit einem Brief an die Bundestagsabgeordneten gewandt und vor der Macht von Google gewarnt: „Der Internetriese nutzt seine marktbeherrschende Stellung einseitig im Eigeninteresse und scheut sich nicht, seine Nutzer dafür zu instrumentalisieren.“
Beim neuen Leistungsschutzrecht geht es darum, die deutschen Zeitungsverlage an der Verwertung ihrer Erzeugnisse im Internet zu beteiligen. Google argumentiert, dass die Tatsache, Artikel nicht mehr kostenlos nutzen zu dürfen, eine Beschneidung der Informationsfreiheit sei. Google machte Front gegen die Verlage. In der Auseinandersetzung um die bislang kostenlose Nutzung von Presseerzeugnissen durch Internet-Suchmaschinen startete Google eine Kampagne auf den eigenen Webseiten. Google forderte seine Nutzer auf, sich bei den Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz einzusetzen.
Social-Media-Star der Woche: Pakistanischer Fischhändler
Mit seinem Lied „One Pound Fish“ ist der Marktverkäufer Muhammad Shahid Nazir aus London zum Youtube-Star geworden. Fast vier Millionen Mal wurde das Video geklickt, das ihn bei seiner Arbeit auf dem Londoner Queens Market zeigt. Dort preist er seine Fischware musikalisch an. Der Grund: Der Fischhändler schreie nicht gerne und singe darum lieber, um aufzufallen. Vor einem Jahr ist Nazir aus Pakistan nach London gekommen, um Geld für seine Frau und seine vier Kinder zu verdienen. Jetzt hat er das Plattenlabel Warner von sich überzeugt. Das Label hat den Pakistaner unter Vertrag genommen.
Hier das Video: http://www.youtube.com/watch?v=ETSl8gWsFZ0
Die Highlights der Woche auf absatzwirtschaft.de:
>>>Datenkoloss Big Data – Jobkiller, Absatzbringer und unendliche Möglichkeiten
>>>Die Zukunft des Journalismus liegt in der Geschäftsmodellinnovation
>>>Vettel top, Klopp authentisch, Bushido untragbar – Eine Testimonial-Typografie
>>>Das Double-Opt-In-Urteil des OLG München: Eine kafkaeske Situation
Der Shitstorm der Woche: Brigitte stolpert über Skateboard
Ausgerechnet das harmlose Lifestyle-Frauenmagazin Brigitte sorgte diese Woche für den größten Social-Media-Fail. Stein des Anstoßes war eine Kolumne auf brigitte.de über männliche Skateboardfahrer jenseits der 25. Das Urteil der Autorin: „Das sind oft Typen, die eine schräge Pony-Frisur tragen, nie lächeln und nach der Party von letzter Nacht riechen. Am liebsten würde ich die am ergrauten Schopf packen und anschreien: Hör auf damit! Dafür bist du zu alt.“ Die Reaktion der User folgte prompt. Brigitte sei ein Magazin für desillusionierte, abgehalfterte Frauen, das vor Blödheit, Böshaftigkeit und Seuche strotze. Die Online-Redaktion von brigitte.de zeigte dann, wie man online ganz sicher nicht kommunizieren sollte: Der Artikel wird erst offline genommen, dann wieder online gestellt, und zwischendrin gibt es noch ein wenig Leserbeschimpfung. Dazu inzwischen vier redaktionelle Stellungnahmen.