Frankreich verschärft Gesetze gegen Markenpiraterie

Mit dem E-Commerce-Markt ist auch der Markt für Plagiate weltweit drastisch gestiegen. Frankreich will das nun unterbinden: Trotz massiven Gegenwinds der Plattformbetreiber soll das französische Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums um einen Zusatz ergänzt werden, der die Betreiber von Online-Handelsplattformen zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.

Online-Handel ist der besonders stark wachsende Vertriebskanal für gefälschte Produkte. Dies belegen aktuell die Zahlen des deutschen Zolls und der aktuelle Bericht der EU-Kommissarin Jourová zu gefährlichen Produkten.

Steigende Zugriffszahlen des Zolls auf dem Postweg

Mit ihrem Handeln setzen gewerbsmäßige Produkt- und Markenpiraten dabei zunehmend die Gesundheit von Verbrauchern aufs Spiel. So einfach wie nie können durch Online-Handel erworbene, gefälschte Produkte auf dem Postweg zum Verbraucher gelangen, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden.

Ein erschreckendes Bild zeichnen die nahezu halbe Million Kinderspielzeuge, über eine halbe Million Körperpflegeprodukte, 150 Tausend Arzneimittel und 120 Tausend elektrische Geräte, die allein der deutsche Zoll im Jahr 2015 beschlagnahmte. Wie nah die Gefahr bei jedem Verbraucher angekommen ist, verdeutlichen die seit Jahren ansteigenden Zugriffszahlen des Zolls auf dem Postvertriebsweg und die Tatsache, dass über 65 Prozent der EU-Bürger inzwischen online einkaufen.

Online-Marktplätze sollen Verantwortung übernehmen

In Frankreich sollen Online-Marktplätze Verbraucher und Markenrechtsinhaber nun proaktiv vor Werbung, Vertrieb und Verkauf von Plagiaten schützen. Die Ergänzung könnte ab Januar 2018 in Kraft treten. Wie sie praktisch umsetzbar wäre, ist bislang offen. Der Markenverband versteht den Schritt als zukunftsorientiert. „Mit der klaren Reaktion auf den dramatisch zunehmenden Online-Handel gefälschter Produkte erweist sich Frankreich als Vorreiter beim Verbraucher- und Markenschutz“, sagt Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik beim Markenverband. Er ergänzt: „Die deutschen und europäischen Gesetzgeber müssen jetzt Rückgrat zeigen und die Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie im Internet, hier vor allem Verkaufsplattformen, mit in die Pflicht nehmen. Nur so lassen sich europaweit die Vertriebswege der Produkt- und Markenpiraten austrocknen. Die Rechteinhaber und der Zoll ergreifen bereits sämtliche ihnen mögliche Maßnahmen, um einen effektiven Schutz für die Verbraucher zu gewährleisten – jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Verkaufsplattformen als Partner im Kampf gegen Online-Piraterie eingebunden werden.“

Dem kriminellen Handwerk der Produkt- und Markenpiraten ließe sich nur durch Austrocknen der Vertriebswege der Boden entziehen, so der Verband weiter. Indem sich sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber dem französischen Vorstoß anschlössen, setzten sie ein eindeutiges Zeichen für Verbraucherschutz und gegen die Internet-Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie.