Für die gemeinnützige Verbraucherorganisation VKI wurde die Zielgruppe der schulpflichtigen Kinder direkt zum Produktkauf aufgefordert – mit Aussagen wie „Schlüpf in die Rolle von 45 verschiedenen Disney-Charakteren und erlebe mit deinen Freunden Abenteuer in fantastischen Welten“, „Schaue deine Lieblingsfolge auf DVD“ oder „Hol dir den coolen Soundtrack nach Hause“. Zudem waren diese Botschaften auf verschiedene Online-Shops verlinkt.
Produkterlebnis versus Kaufaufforderung
Der Oberste Gerichtshof sah dies anders – im Unterschied zu den im Vorjahr für unzulässig erklärten Sticker-Sammel-Aktionen der Supermarktketten Spar und Billa. Diese hätten durch Nutzung des Imperativs in Aussagen wie „Hol dir jetzt dein Stickerbuch!“ beziehungsweise „Hold dir hier das Buch dazu!“ direkt zum Kaufen aufgefordert. Bei der Walt Disney Company sei jedoch nur „bloße Mittelbarkeit“ gegeben. Das Unternehmen habe sich darauf „beschränkt (…), auf den bestimmungsmäßen Gebrauch der beworbenen Produkte hinzuweisen, wodurch diese als reizvoll dargestellt wurden“, so der Oberste Gerichtshof.