Dieses nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass der Bestellabschluss so gestaltet sein muss, dass Nutzer mit der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Das bedeutet, dass Formulierungen auf Buttons wie „Jetzt bestellen“, „Bestellung absenden“ oder nur „Bestellen“ nicht mehr ausreichen. Stattdessen muss der Button mit einer eindeutigen Formulierung beschriftet sein, wie etwa „Zahlungspflichtig bestellen“. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden Shopbetreiber drei Monate Zeit haben, ihre Bestell-Buttons zu ändern.
Silvan Dolezalek, Geschäftsführer von Zaunz Publishing, beurteilt die Einführung der neu bezeichneten Bestell-Buttons grundsätzlich positiv: „Im Grunde dient diese kleine Veränderung bei der Beschriftung der Bestell-Buttons dazu, das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Wenn schwarzen Schafen im Online-Business betrügerische Geschäfte durch diese Maßnahme schwerer gemacht werden, steigt die Sicherheit im E-Commerce – und das nutzt der gesamten Branche.“ Die Befürchtungen von Onlinehändlern, dass es durch die Neubeschriftung der Bestell-Buttons zu Umsatzrückgängen kommen könnte, teilt Dolezalek nicht. Er gehe fest davon aus, dass die Nutzer sich sehr schnell an die neue Formulierung auf den Buttons gewöhnen werden und es keinen negativen Einfluss auf das Einkaufsverhalten geben wird.