Darf Facebook mit Profildaten Minderjähriger werben?

Facebook will mal wieder seine Privatsphäre-Einstellungen ändern. Wer Facebook nutzt soll künftig automatisch seine Fotos und seinen Namen als Werbemittel für Facebook zur Verfügung zu stellen. Auch Minderjährige – mit Zustimmung ihrer Eltern! US-Datenschützer sind entsetzt.

Mit den neuen Nutzungsbedingungen soll sich jedes Mitglied ungefragt dazu bereit erklären, seine Fotos und seinen Namen als Werbemittel für Facebook zur Verfügung zu stellen – selbst Minderjährige mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, wie folgender Passus aus den neuen Nutzungsbedingungen belegt:

„Solltest du jünger als achtzehn (18) Jahre alt sein bzw. gemäß einer anderen gesetzlichen Altersgrenze als minderjährig gelten, versicherst du, dass mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat.“

US-Datenschützer reichen Beschwerde ein

Fragwürdig ist allerdings, ob alle minderjährigen Facebook-Nutzer bzw. deren Eltern die neue Regelung beachten. Laut „Financial Times“ bezeichnen US-Datenschützer die Umgehung der Rechte von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten als „schändlich“. Sechs große US-Datenschutzorganisationen haben dementsprechend Beschwerde bei der US-Handelskommission FTC eingelegt, um zu verhindern, dass Facebook wie angekündigt die Datenschutzrichtlinien ändert. Ihrer Meinung nach verstoßen diese gegen ein Abkommen aus dem Jahre 2011, laut dem Facebook Fotos und Namen von Nutzern nicht ohne deren Zustimmung für Werbezwecke einsetzen dürfe.

Facebook erklärte daraufhin über einen Pressesprecher, dass sich inhaltlich nicht zu den jetzigen Nutzungsbedingungen ändern werde. „Wir haben die Dinge nur klarer für die Leute gemacht, die unseren Dienst nutzen“. Laut der Los Angeles Times wird Facebook die Änderungen allerdings nicht wie geplant sofort umsetzen, sondern im Vorfeld die Kommentare der Nutzer zum Thema sichten, um die Bestimmungen ggfs. zu überarbeiten.