Manche sind optimistisch – manche skeptisch

Die Verzögerung der Markteinführung von Mobile-TV im DVB-H-Standard um mehr als ein Jahr lässt Goldmedia nicht am zukünftigen Erfolg von Mobile TV zweifeln. In ihrer Studie "Mobile TV 2012" gehen die Medienbeobachter weiterhin von der hohen Attraktivität eines mobilen TV-Angebotes in Deutschland aus.

Die Goldmedia-Prognose schätzt, dass bei einem Marktstart Mitte 2008 innerhalb von vier Jahren 8,7 Millionen Nutzer erreicht werden können. Die vergangene Woche veröffentlichten Erhebungen des Marktforschers TNS Infratest zur Nutzung mobiler Inhalte ergeben hingegen ein weniger optimistisches Bild über den Erfolg von Mobile TV. „Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass es beim derzeitigen Angebot nicht viel Bedarf an mobilem Fernsehen unter den Deutschen gibt“, gibt Sonja Dlugosch, Technologie-Expertin bei TNS Infratest zu bedenken.

„Die Attraktivität des Dienstes wird erst tatsächlich messbar werden, wenn das kommerzielle Produkt auch Markt verfügbar ist. Derzeit gibt es in Deutschland kein Angebot, das die Nutzer ausprobieren könnten“, betont Michael Schmid, Goldmedia-Berater und Studienautor. Feldversuche würden zeigen, dass Testnutzer von Mobile TV eine hohe Nutzerakzeptanz und Zahlungsbereitschaft aufweisen. Die Basis der Goldmedia-Studie sind Erfahrungen kommerzieller internationaler Anbieter sowie Realversuche im In- und Ausland. Dlugosch betont, dass insbesondere unübersichtliche Preismodelle die Konsumenten von der Nutzung mobiler Inhalte abhalten.

Dem mobilen Fernsehen auf Basis von DVB-H stellen sich darüber hinaus noch andere Hürden. Die Studie nennt das komplizierte Ausschreibungsverfahren für DVB-H, das die Marktentwicklung verzögert. Dabei erschwert die doppelte Vergabe der Frequenzen den Prozess. Die Frequenzen werden einmal durch die Bundesnetzagentur an den Sendernetzbetreiber vergeben und ein weiteres Mal durch die Landesmedienanstalten an Inhalteanbieter. Als problematisch erweist sich auch das derzeitige Medienrecht. Für die Übertragungskapazitäten können sich neben öffentlich-rechtlichem Rundfunk auch alle anderen Inhalteanbieter bewerben, medienrechtlich dürfen aber nur Programmveranstalter zugelassen werden. Für Plattformanbieter und Mobilfunknetzbetreiber gibt es keine rechtliche Basis. pte

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