Zweite einstweilige Verfügung gegen Freizeitspass

Der Freizeitwoche Verlag hat am 30. April 2004 beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Logogestaltung des Titels Freizeitspass der Burda Senator Verlag GmbH erwirkt.

Die einstweilige Verfügung untersagt, eine Zeitschrift mit dem
Titel Freizeitspass herauszugeben oder zu bewerben, die aufgrund der
nahezu identischen Gestaltung des Titellogos dem Titel Freizeitwoche
gleicht. Damit wurde der Burda Senator Verlag GmbH bereits die zweite
einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Titel Freizeitspass
zugestellt.

Bereits am 22. April 2004 wurde dem Antrag auf eine einstweilige
Verfügung der Bauer Verlagsgruppe gegen die Verwendung des Titels
„Freizeitspass“ stattgegeben. Im November 2003 hat die Pabel Moewig Verlag KG, ein
hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bauer Verlagsgruppe,
Titelschutz für Freizeit Spass beansprucht.

Am 21. April 2004 brachte die Freizeitwoche GmbH & Co.KG, die zu
80 Prozent zur Pabel Moewig Verlag KG gehört, mit Freizeitwoche eine
neue wöchentliche Frauenzeitschrift auf den Markt, die in
Zusammenarbeit mit der Verlagsgruppe Klambt umgesetzt wird.

Zeitgleich erschien die Zeitschrift Freizeitspass der Burda
Senator Verlag GmbH, die der Freizeitwoche in ihrer optischen
Ausführung sehr ähnelt.

Am 22. April 2004 hatte die Bauer Verlagsgruppe am Landgericht
Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die der Burda Senator
Verlag GmbH eine Verwendung des Titels Freizeitspass für eine
Zeitschrift untersagt.

Email: aheissen@hbv.de