Wortwahl für Bestellbutton beeinflusst Verkaufszahlen

Die richtige Benennung des Bestellbuttons hat Einfluss auf das Kaufverhalten im Internet. Abhängig vom Wording des Buttons können die Umsätze pro Anbieter und Produkt erheblich divergieren. Zu diesem Schluss kommt die Online-Performance Agentur Explido. Sie hat für ihre Kunden Conrad Electronic und Margarete Steiff über mehrere Wochen verschiedene Splittraffic-Tests durchgeführt.

Ab dem 1. August dieses Jahres müssen Werbungtreibende Wording und Gestaltung ihrer Bestellübersicht im Check-Out des Onlineshops anpassen. In Zukunft sind für Bestellbuttons im Onlineshop nur noch folgende Begriffe zulässig: „kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“ sowie „zahlungspflichtig bestellen“ – oder, zum Beispiel beim Abschluss von Mobilfunkverträgen: „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“.

Die Auswertung verschiedener Button-Benennungen führte bei Conrad Electronic zu keinem eindeutigen Ergebnis: Anders als der Text „zahlungspflichtig bestellen“ verzeichneten die beiden anderen Lösungen Umsatzzuwächse. Der Begriff „kaufen“ erzielte 10,93 Prozent Transaktionen, die Wortwahl „kostenpflichtig bestellen“ 11,19 Prozent. Ein eindeutiger Testsieger konnte hier somit nicht ermittelt werden.

Anders hingegen bei Margarete Steiff: Hier lagen die Werte deutlich auseinander. Mit einem signifikanten Vorsprung von 21,80 Prozent bei der Sales-Rate und 25,58 Prozent beim Umsatz setzte sich „kaufen“ als optimales Button-Label durch. Die Analyse von Explido zeigt, dass der Erfolg der zulässigen Button-Benennungen stark vom jeweiligen Unternehmen und der entsprechenden Branche und damit auch von der Zielgruppe abhängt.

„Die Wahl des richtigen Bestellbuttons kann den Unternehmenserfolg im Web nachhaltig beeinflussen. Dies setzt Website-Testing mit entsprechenden Splittraffic-Tests voraus. Angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen besteht hier Handlungsbedarf“, sagt Gabriel Beck, Head of Conversion Optimierung und Büroleiter der Explido-Dependance in Hamburg.

Weitere Informationen über die Gesetzesänderung und wie Onlinehändler darauf reagieren sollten, erhalten Sie auf absatzwirtschaft online.