Weniger geschlechterdiskriminierende Werbung, dafür 1000 Proteste für den Wiesenhof-Auftritt

1545 Beschwerden gingen in den ersten sechs Monaten beim Deutschen Werberat in Berlin ein. Davon entfielen allein rund 1000 Proteste auf das Online-Werbevideo von Wiesenhof, das der Werberat beanstandet hatte.
Wenn der Werberat rügt...

Insgesamt prüfte die Selbstkontrolleinrichtung 365 Werbemaßnahmen und rügte 15 Unternehmen öffentlich, so die wichtigsten Kennzahlen der Halbjahresbilanz 2016. 142 Fälle fielen nicht in die Zuständigkeit des Gremiums, weil sich die Beschwerden beispielsweise gegen mögliche Rechtsverstöße richteten oder weil es sich nicht um Wirtschaftswerbung handelte. Auffällig waren in diesem Zusammenhang die zahlreichen Beschwerden gegen die aktuelle Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA zum Thema „Liebesleben“.

https://www.youtube.com/watch?v=-X2_lPyINaA

Geschlechterdiskriminierende Werbung bleibt im Fokus

Während es im ersten Quartal 2016 nach den massiven Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht keine Zunahme im Bereich der geschlechterdiskriminierenden Werbung gab, änderte sich dies im 2. Quartal deutlich. Wohl mit beeinflusst von den Debatten um ein von der SPD gefordertes gesetzliches Verbot sexistischer Werbung und breiter Berichterstattung über die Arbeit des Werberats in diesem Zusammenhang stieg die Zahl der Fälle auf 147 und nahm damit um 39 Prozent im Vergleich zum 1. Halbjahr 2015 zu.

Von den 147 Fällen beanstandete der Werberat 48 Werbemaßnahmen beziehungsweise 33 Prozent (1. Halbjahr 2015: 39 Prozent/41 Fälle). Von den 48 beanstandeten Motiven wurden 37 geändert oder gestoppt und 11 öffentlich gerügt. Als unberechtigt stufte der Werberat die Kritik in 99 Fällen ein. Zugenommen haben demnach vor allem unbegründete Beschwerden: So muss nicht jedes Motiv mit einer Frau in verführerischer bis erotischer Pose gleich sexistisch sein.

Werbekritik zu weiteren Themen

Weitere Werbekritik erreichte den Werberat zur Diskriminierung von Personengruppen (19 Fälle), Ethik und Moral (16), der Nachahmung gefährlichen Verhaltens (10) sowie zur Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen (9). Neben den genannten Rügen zur Geschlechterdiskriminierung gab es vier weitere zu den Themen Gewaltverherrlichung, Altersdiskriminierung, Ethik und Moral sowie der Diskriminierung von Flüchtlingen.

Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, kommentiert die Daten der Halbjahresbilanz: „Der Werberat hat in den ersten sechs Monaten des Jahres 15 Öffentliche Rügen ausgesprochen und damit deutlich mehr als in 2015 mit 7 zu diesem Zeitpunkt. Bei über 3 Millionen werbenden Unternehmen ist die Zahl der Rügen dennoch äußerst gering. Für die übergroße Mehrheit der Unternehmen sind die Verhaltensregeln des Werberats und seine Spruchpraxis die zentrale Richtschnur.“