VW versus Suzuki – GTi kein Alleinstellungsmerkmal

Volkswagen und Suzuki scheint in Zukunft keine Freundschaft zu verbinden. Denn VW muss einen harten Schlag im Markenrecht einstecken. Im Streit um das Markenzeichen GTI entschied der Europäische Gerichtshof, dass VW nicht das alleinige Recht an dem Kürzel hat. Autobauer nutzen das Kürzel für den Begriff des "Gran Turismo Injektion" (GTI) üblicherweise als Typenkürzel für sportliche Autos mit Benzin-Einspritzmotor. Europas größter Autobauer Volkswagen hat im Markenstreit gegen den japanischen Hersteller Suzuki vor Gericht im konkreten Fall eine schwere Niederlage einstecken müssen. Der Wolfsburger Unternehmen könne nicht gegen die von Suzuki angemeldete Modellmarke "Swift GTi" vorgehen, weil zwischen dieser Brand und der VW-Marke "GTI" keine Verwechslungsgefahr bestehe. Das entschied nach einer Meldung des Senders ntv das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-63/09).

Suzuki hatte vor fast zehn Jahren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Marke Swift GTi für Autos sowie deren Teile und Zubehör angemeldet. VW ist Inhaberin der Marke GTI und legte Widerspruch ein. Die Wolfsburger argumentierten, es bestehe Verwechslungsgefahr zur Marke GTI. Das sahen die Luxemburger Richter anders und wiesen die Klage von VW gegen die Entscheidung des Amtes ab.

Zur Begründung erklärten die Richter, die Verbraucher würden die Buchstabenkombination GTI „intuitiv als Hinweis auf bestimmte technische Merkmale eines Autos oder seines Motors“wahrnehmen. Zudem werde das identische Kürzel durch den Namen Swift als unterscheidungskräftiges Element aufgewogen.

Das EU-Gericht verwies außerdem darauf, dass viele Autohersteller in ganz Europa wie Rover, Nissan, Mitsubishi, Peugeot, Suzuki und Toyota die Buchstabenkombination GTI benutzen, um die technischen Merkmale verschiedener Modelle anzugeben. Die Branche nutzt den Begriff „Gran Turismo Injektion“ (GTI) üblicherweise als Typenkürzel für sportliche Autos mit Benzin-Einspritzmotor. Außerdem gebe es weitere Marken mit dem Sigel GTI wie etwa Peugeot GTI oder Citroën GTI, so die Richter. Das von Suzuki benutzte Phantasiewort SWIFT am Anfang der angemeldeten Marke reiche zur Unterscheidung vollkommen aus.

Volkswagen hat kein alleiniges Recht an der Wortmarke GTI und muss hinnehmen, dass die Autoschmiede Suzuki eines ihrer Modelle Swift GTi genannt hat. Beide Marken könnten nicht miteinander verwechselt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

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