Vorsprung durch Slogan

Unternehmen können ihre Werbeslogans künftig sehr viel einfacher auch als Marke sichern. Das ist die Konsequenz eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Az.:C-398/08). Die Richter haben der Audi AG den vollständigen Markenschutz für ihren Slogan „Vorsprung durch Technik" zugestanden.

von Olaf Gillert

Grund: Der Slogan besitzt nicht nur Informationscharakter, sondern auch Unterscheidungskraft und kann daher als Marke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Die frühere Argumentation, dass ein Slogan immer nur als Werbung aufgefasst werden kann, hat der Europäische Gerichtshof damit für obsolet erklärt.

Vorangegangen war ein siebenjähriger Rechtsstreit um den griffigen Slogan. 1997 hatte Audi die Eintragung der Marke „Vorsprung durch Technik“ für Autos beantragt. Mit der Neuanmeldung im Jahr 2003 sollten auch Kleidung, Spielzeug und Lederwaren von der Marke profitieren. Die Europäische Markenbehörde lehnte das ab – und wurde nun eines Besseren belehrt.

Für Unternehmen ist das ein wichtiges Signal: Sie können sich nun mit der richtigen Argumentationslinie neben ihren Marken auch ihre Slogans Deutschland- und europaweit rechtskräftig sichern. Dies ist insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen von großer Bedeutung: Diese verfügen in den seltensten Fällen über die finanziellen Mittel, um einen Slogan so bekannt zu machen, dass er aufgrund seiner Bekanntheit eingetragen wird.

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Über den Autor:
Olaf Gillert hat die Audi AG in dem Urteil erfolgreich vertreten. Als Partner und Markenrechtsexperte bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf ist er spezialisiert auf das nationale und internationale Markenmanagement von Konzernen, Familienunternehmen und Mittelständlern.