Verbraucherzentralen monieren Leihbedingungen bei E-Scootern

Kleine Flitzer mit E-Antrieb sollen ein neues Mobilitätsangebot in Städten sein und dabei Spaß machen – auch spontan gebucht. Verbraucherschützer sind aber nicht amüsiert über die Mietkonditionen der Anbieter.
Oft werden E-Scooter kreuz und quer auf Gehwegen abgestellt – manchmal noch nicht einmal mehr das. (© Imago)

Die Verbraucherzentralen sehen erhebliche Probleme bei den Nutzungsbedingungen von Elektro-Tretrollern zum Ausleihen in deutschen Städten. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der E-Scooter ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere. Das sagte die Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, in Berlin.

Bei einer Untersuchung der Nutzungsbedingungen seien bei allen Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden.

Nutzer sollen Roller auf Mängel kontrollieren

Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten. So müssten Nutzer bei einigen Anbietern vor Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel überprüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht fachgerecht tun. Kritik gibt es ebenfalls schon daran, dass die Gefährte kreuz und quer auf Gehwegen abgestellt werden.

Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben Verleih-Firmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Dabei werden die EScooter per Handy-App aktiviert.

Unser Kollege Frank Puscher hat einen E-Scooter ausprobiert. Lesen Sie hier seinen Erfahrungsbericht.

Die Spitzenverbände der Kommunen und die Anbieter haben gemeinsam vereinbart, mehr für die Ordnung und für die Sicherheit von Fußgängern tun zu wollen. Dazu soll das Tempo der Roller auf verbotenen Verkehrsflächen automatisch gedrosselt werden können, teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit.

Der Vorstoß für die sogenannte Geofencing-Technologie ist Teil einer gemeinsamen Erklärung von kommunalen Spitzenverbänden und Anbietern, die am Wochenende bekannt wurde.

Kunden haften schlimmstenfalls für alles

Die Mobilitätsexpertin beim vzbv, Marion Jungbluth, betonte, Innovationen wie die EScooter machten das Angebot vielfältiger und könnten einen Beitrag zu einer Verkehrswende leisten. „Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen.“

Mit Blick auf Haftungsregelungen warnte der vzbv, dass Kunden zum Beispiel teils für Schäden aufkommen müssten, die sie nicht verschuldet haben. Wer einen EScooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen. Mehrere Anbieter behielten sich auch vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und Mietbedingungen kurzfristig zu ändern.

dpa/tht

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