TV-Sender wehren sich gegen Werbeausblendung

Die TV-Gruppe Pro-Sieben-Sat.1 hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein TV-System zur Ausblendung von Werbeblöcken durchgesetzt. Wie das Unternehmen heute, Donnerstag, mitteilte, hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Art on CD erlassen.

Demnach stellt das TV-Switch-System des Unternehmens einen Eingriff in die Senderechte von TV-Sender dar. Pro-Sieben-Sat.1-Konzernsprecherin Katja Pichler sagte im Gespräch mit Pressetext-Deutschland, dass nach der einstweiligen Verfügung nun auch eine Klage beim Landgericht Berlin eingereicht wurde.

„Eine Kooperation setzt immer die Zustimmung beider Partner voraus“, so Jürgen Doetz, Vorstand für Medienpolitik und Regulierung beim Sender. Dies sei aber hier nicht der Fall, weil hier die Inhalte ohne Absprache ausgetauscht werden. Das TV-Switch-System ermöglicht die Ausblendung und inhaltliche Neubelegung von Werbeblöcken. Dadurch kann beispielsweise die vom TV-Konzern verkaufte Werbung durch andere Inhalte ersetzt werden, etwa Hotelinformationen oder Drittwerbung. Das TV-Switch-System richtet sich an Betreiber eigener Kabelnetze wie besipielsweise Hotels.

Auch die RTL-Gruppe hat eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Laut RTL-Sprecher Thorsten Grothe wartet RTL zunächst ab. Sollte Art on CD der einstweiligen Verfügung jedoch nicht entsprechen, werde auch RTL klagen, so Grothe.

Die einstweilige Verfügung ist vor dem Hintergrund des Urteils vom Oktober 2002 gegen den Kabelnetzbetreiber Prima-Com zu sehen. Damals stellte das OLG Dresden fest, dass eine digitale und paketierte Weitersendung von Programmen in den Kabelnetzen von PrimaCom nur mit Zustimmung der Sendeunternehmen möglich ist. (pte.at)

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