Anonymität senkt die Hemmschwelle für Cybermobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede. So sieht es das Oberlandesgericht München. Unter anderem deswegen erlaubt es Facebook in zwei aktuellen Urteilen, Pseudonyme zu verbieten.
Wo "Öko-Test" drauf steht, muss auch ein Test gewesen sein - ohne Lizenz dürfen selbst fast gleiche Produkte nicht mit dem Label beworben werden, entschied der BGH. Und stärkt damit die Inhaber bekannter Siegel und die Verbraucherrechte gleichermaßen.
Viele Websites binden Facebooks "Like"-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.
Fahrradtaschen von Ortlieb gegoogelt – bei einer bunt gemischten Amazon-Liste gelandet. Dagegen wehrt sich der fränkische Mittelständler. Der BGH zieht eine klare Grenze für den Versandriesen.
Es ist nur ein paar Wochen her, da hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Fanpage-Betreiber für mögliche Datenschutzverstöße von Facebook mitverantwortlich sind. In den sozialen Netzwerken wurden die Nutzer solcher Seiten sehr unruhig. Dazu bezog das soziale Netzwerk nur schwammig Stellung dazu. Nun kommt aber Bewegung in die Sache, denn Facebook hat in einem Blog-Beitrag nun ein Update für Facebook-Seiten angekündigt.
Es liegt wohl in der Natur des Menschen, erst einmal in Panik zu verfallen, wenn ein solch großes EuGH-Urteil gesprochen wird: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanseiten eine Mitverantwortung beim Datenschutz haben. absatzwirtschaft hat zwei Experten um eine genauere Betrachtung gebeten.
Es gibt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Facebook-Fanseiten: So sind Betreiber von so genannten Fan-Seiten mitverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Nun könnte es dazu kommen, dass Organisationen, Firmen aber auch Privatpersonen ihre Seiten im Social Network in Europa zunächst offline stellen, aus Angst vor einer Klage.
Viele Ärzte sehen die Seite Jameda kritisch, selbst wenn sie dort gute Noten erhalten. Nach einem Urteil muss Jameda die Daten einer Hautärztin vollständig entfernen. Das Urteil könnte Auswirkungen auf Bewertungsplattformen in anderen Bereichen haben. Rechtsanwalt Jens Borchardt erklärt, wie Jameda nun die Website optimieren muss und warum es gut ist, dass das Geschäftsmodell vom Richter nicht verworfen wurde.
Es ist wieder soweit: 20 Männer kloppen sich um eine Frau. Und die Unternehmen platzieren wieder fleißig Werbung. Was ist sonst noch passiert diese Woche? Die hohen Telefon- und Roamingkosten in der EU gehören der Vergangenheit an, Opel hat einen neuen Claim und der EuGH hat gegen Namen wie Tofubutter, Pflanzenkäse oder Veggie-Cheese entschieden. Unser Wochenrückblick
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden: Bezeichnungen wie "Rahm", "Butter" oder „Milch“ sind nur den Produkten vorbehalten, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Somit müssen vegetarische Produkte ihre Namen ändern. Das Netz reagiert sofort.
Homeoffice und mobiles Arbeiten: Die Corona-Krise könnte einen grundlegenden Wandel in der Arbeitswelt bewirken. Gewerkschaften fordern klare Regeln. mehr…
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