Wer im Internet gestohlene Musiktitel, Kinofilme oder auch gefälschte Markenware ohne Erlaubnis anbietet, kann jetzt schneller ermittelt werden: Banken und Zahlungsdienstleister wie PayPal müssen die Namen der Täter nennen, wenn diese dort ein Konto haben.
Der Europäische Gerichtshof fällte im Sommer ein umstrittenes Urteil, das Kritiker als Gefährdung der Freiheit im Internet interpretieren. Das Gericht urteilte, dass Seitenbetreiber beim Setzen eines Links auch für die Inhalte der verlinkten Seite haftbar gemacht werden können. Die europäische Rechtsprechung fand nun erstmals am Landgericht Hamburg Anwendung und deutet an, was auf Medien zukommt.
Die Social-Media-App Clubhouse ist gefühlt über Nacht an die Spitze der Download-Bestenliste gestürmt. Was hat es mit dem Hype auf sich – und wird Clubhouse sich langfristig als App etablieren?Von Henning Eberhardtmehr…
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