Präsentieren Influencer Produkte auf Youtube, Instagram & Co, stellt sich immer wieder die Frage, ob dies von Rechts wegen als Werbung zu kennzeichnen ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es nicht, ein Gesetz ist noch in der Erarbeitung. Im Zweifel sollten Influencer lieber klar kennzeichnen, rät Fachanwältin Margret Knitter im Gastbeitrag.
Marktforschung und Wirtschaft veröffentlichen täglich neue Studien, die für Unternehmen und Marketer wichtig sein können. absatzwirtschaft liefert eine Zusammenschau der wichtigsten Ergebnisse der vergangenen Woche.
Influencer wissen zurzeit nicht mehr genau, wie was gekennzeichnet werden muss. Daher markieren sie alles mit Anzeige oder Werbung. Klar ist: Wer einen Account gewerblich nutzt, muss kennzeichnen. Aber was? Nur das, was tatsächlich auch von einer Marke bezahlt wurde. Aber Vorsicht: Es gibt einige Grauzonen.
Und noch ein neues Label: Rewe will die Eigenmarke „Beste Wahl“ mit einem Tierschutzlabel ausstatten. So sollen Verbraucher auf Weide- und Frischmilch über die Haltungsbedingungen von Milchkühen aufgeklärt werden. Das Siegel soll weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Von Unternehmen eigens kreierte Labels kommen allerdings beim Verbraucher nicht gut an, so sagt es der „Gütesiegel Monitor 2018".
Sie inszenieren ihr Leben auf Youtube oder Instagram und lassen ganz nebenbei Werbung für ihre "Lieblingsmarken" einfließen. Richtig, die Rede ist von Influencern, auf die immer mehr Unternehmen setzen. Denn ohne sie ist es kaum noch möglich, die Millennials zu erreichen. Wie wichtig die jungen Beeinflusser für den Marketingmix sind, weiß Philip Papendieck, Co-Founder und Geschäftsführer von Intermate.
In unserer Serie "Marke post Corona: Learnings aus der Krise" berichten Marketingverantwortliche über ihre Erfahrungen und Lehren aus der Corona-Zeit. Hier finden Sie alle acht Beiträge der Reihe im Überblick. mehr…
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