Es liegt wohl in der Natur des Menschen, erst einmal in Panik zu verfallen, wenn ein solch großes EuGH-Urteil gesprochen wird: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanseiten eine Mitverantwortung beim Datenschutz haben. absatzwirtschaft hat zwei Experten um eine genauere Betrachtung gebeten.
Was muss ich nun tun? Meine Facebook-Fanseiten sicherheitshalber offline stellen? Nach dem Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Betreiber von Fanseiten eine Mitverantwortung beim Datenschutz haben, herrscht leichte Panik. Was Seitenbetreiber nun angehen sollten und wo Geduld gefragt ist, dazu gibt es hier ein paar Antworten.
Es gibt ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Facebook-Fanseiten: So sind Betreiber von so genannten Fan-Seiten mitverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Nun könnte es dazu kommen, dass Organisationen, Firmen aber auch Privatpersonen ihre Seiten im Social Network in Europa zunächst offline stellen, aus Angst vor einer Klage.
Kommerzielle Website-Anbieter müssen künftig damit rechnen, dass sie bereits für das Setzen eines Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Werke von den Rechteinhabern in Anspruch genommen werden können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Entscheidung der EU-Kommission über die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus in den USA („Safe Harbor“) für ungültig zu erklären. Das Urteil biete die Chance, einen tatsächlich wettbewerbsfähigen und europäisch einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen, der sowohl die Interessen der betroffenen Unternehmen, aber auch die der Nutzer stärkt
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die „Safe Harbor“-Regeln zur Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt. Unternehmen, die sich bisher auf „Safe Harbor“ verlassen haben, müssen nun reagieren. Aber auch darüber hinaus hat die Entscheidung enorme Auswirkungen auf die europäischen Bürger wie Unternehmen, erläutert Rechtsanwalt Matthias Bergt aus dem IT-Rechts-Team der Kanzlei von Boetticher
Die Social-Media-App Clubhouse ist gefühlt über Nacht an die Spitze der Download-Bestenliste gestürmt. Was hat es mit dem Hype auf sich – und wird Clubhouse sich langfristig als App etablieren?Von Henning Eberhardtmehr…
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