„Keine ferngesteuerten Wesen“: Rentenversicherung darf Influencerin nicht als Arbeitnehmerin einstufenDie Rentenversicherung wollte die Tätigkeit einer Youtuberin als abhängiges Beschäftigungsverhältnis einstufen. Eine Kanzlei empfand diese Einstufung als ungerechtfertigt und legte Widerspruch ein – mit Erfolg.Sarah Hölting29.08.2018