Springer vs. AdBlock Plus: Gericht hält Whitelisting für “in hohem Maße bedenklich”

Das Landgericht Köln hat das Verfahren in der Klage der Axel Springer SE gegen den Anbieter von Adblock Plus vertagt. Der Richter deutete an, dass das generelle Unterdrücken von Werbung erlaubt sein könnte. Die Möglichkeit für einzelne Unternehmen, sich von diesem so genannten Blacklisting freizukaufen, sieht das Gericht allerdings als problematisch an.

Von Stefan Winterbauer, Meedia.de

Die Software Adblock Plus der Firma Eyeo unterdrückt nervige Online-Werbung beim Surfen. Die Axel Springer SE und andere Anbieter von Onlinemedien sehen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Internet-Angebote. Springer klagt in Köln gegen die Adblocker-Software, andere Anbieter wie Zeit Online und IP Deutschland, der Vermarkter von RTL, klagen ebenfalls gegen Adblocker-Software. Der Süddeutsche Verlag hat angekündigt, auch eine Klage einzureichen.

Springer sieht neben dem Eingriff in die eigene Geschäftstätigkeit auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. “Die Hinweise der Kammer bestätigen unsere Auffassung, dass Verlage erpresserische Eingriffe in ihre Internetangebote nicht hinnehmen müssen”, so Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht von Axel Springer.

Firmen können sich beim Adblocker „freikaufen“

Zum Hintergrund: Die Adblocker-Software blockiert zunächst alle Werbung, das ist das so genannte Blacklisting. Einzelne Unternehmen können sich dann unter Umständen aber wieder von der Blockade “freikaufen”. Dazu wird in Adblocker-Foren darüber diskutiert, welche Werbung von der Community als tolerierbar eingestuft wird. Die Firmen müssen für die Freischaltung ihrer Werbung Eyeo dann aber auch bezahlen. Firmen wie Amazon, Microsoft oder Google sollen hohe Beträge an Eyo gezahlt haben, um die Werbe-Blockade zu umgehen. Das Verfahren der Community-Diskussionen wurde in der Vergangenheit aber immer wieder als höchst intransparent kritisiert.

Diese Praxis des so genannten Whitelisting bezeichnete der Richter in Köln als “in hohem Maße bedenklich”. Das generelle Blockieren von Werbung sei nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts aber nicht generell unzulässig.

Whitelisting-Verbot würde Eyeo Geschäftsgrundlage entziehen

Das Gericht kündigte einen schriftlichen Hinweisbeschluss und einen Termin für eine weiter mündliche Verhandlung an. Für Springer ergibt sich daraus zweierlei: 1. Das primäre Ziel, AdBlocker generell verbieten zu lassen, könnte schwierig werden. 2. Sollte wenigstens das Whitelisting verboten werden, würde für Eyeo die Geschäftsgrundlage für das Betreiben von AdBlocker-Software wegfallen, was Springer dann trotzdem als Erfolg verbuchen könnte.

Das alles ist aber noch längst nicht das letzte Wort. Alle Parteien gehen davon aus, dass dieses Verfahren am Ende vor dem Bundesgerichtshof landen wird.