Sind höhere Strafen für Korruptionsdelikte von Unternehmen notwendig?

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat jetzt den Bericht „Exporting Corruption“ zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Deutschland wird neben Großbritannien, der Schweiz und den USA eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt. Das sei zwar gut, aber nicht genug, um Unternehmen effektiv davon abzuhalten, korrupten Angeboten nachzugeben.

Transparency verweist auf Untersuchungen, die zeigten, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen, in den vergangenen Jahren nicht zurückgegangen sei. Auf dem Bestechungszahlungsindex, der genau das misst, verharre Deutschland seit 2008 bei 8,6 von 10 Punkten.

Unternehmensstrafrecht für Deutschland gefordert

Neben einer aktiven Strafverfolgung sei die Frage des Strafmaßes entscheidend dafür, ob sich Unternehmen davon abschrecken lassen, sich auf korrupte Geschäfte einzulassen. Hier habe Deutschland zwar die mögliche Geldbuße, die gegen Unternehmen verhängt werden kann, von einer Million auf zehn Millionen Euro angehoben. Das Strafmaß bleibe jedoch weiterhin zu gering.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, Eckpunkte für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in der nächsten Justizministerkonferenz am 14. November 2013 vorzustellen. Diese Vorschläge erwartet Transparency Deutschland mit Spannung, wie die Vorsitzende Edda Müller betont. „Die OECD fordert dies seit langem“, sagt Müller, „in einer globalisierten Wirtschaftswelt können wir uns nicht erlauben, internationale Empfehlungen zu unterminieren. Das fällt der Wirtschaft im Zweifel irgendwann auf die Füße.“

Die OECD Konvention, ein Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, ist seit 1999 in Kraft. Die Umsetzung der Konvention in das deutsche Recht – ebenfalls im Jahr 1999 – erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG).

Entdeckungsrisiko durch verbesserten Hinweisgeberschutz erhöhen

Ein weiterer Faktor, der in Unternehmen präventiv wirkt, ist laut Transparency die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, entdeckt zu werden. Hier empfiehlt der Bericht „Exporting Corruption“, den Hinweisgeberschutz in Deutschland zu stärken. International gibt es diesbezüglich Druck: OECD, G20 und Europarat fordern Deutschland auf, den Hinweisgeberschutz in der Privatwirtschaft zu verbessern. Die OECD hatte Deutschland Anfang 2011 eine Zweijahresfrist eingeräumt, die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen – ohne Erfolg. Deutschland sei jetzt erneut aufgefordert, bis März 2014 über Fortschritte zu berichten.

„Wir nehmen den besorgniserregenden Trend wahr, dass die Interessen der beschuldigten Arbeitgeber stärker geschützt werden, als die von Hinweisgebern. Hier müssen wir eine bessere Balance finden“, fordert Müller. Auf Wirtschaftsseite finde Transparency mit dieser Forderung kaum Gehör. Unternehmensvertreter müssten sich jedoch überlegen, wie ernst sie es tatsächlich mit der Korruptionsbekämpfung meinen. Nur ein ganzheitlicher Ansatz sei erfolgversprechend.

Glaubwürdigkeit als Verkaufsargument

Zweifelhafte Beziehungen zwischen Medien und Unternehmen in einer Grauzone großzügiger Gefälligkeiten thematisiert absatzwirtschaft in der aktuellen Printausgabe Oktober 2013. Verlage und Sender würden vielfach nicht mehr sauber zwischen Redaktion und Anzeigen trennen und auch für Journalisten gebe es zahlreiche „verlockende Versuchungen“ auf Pressereisen in der Automobil- oder Reisebranche. All das schmälert das gerade für Medien unverzichtbare Verkaufsargument „Glaubwürdigkeit“.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der aktuellen absatzwirtschaft-Ausgabe 10-2013, zu beziehen über unseren Onlineshop: www.absatzwirtschaft-shop.de.

(Transparency Deutschland / asc)