Schluss mit analog, Bürger wollen Digital-Wahlen

Sonntag war es soweit und die Deutschen pilgerten in Sporthallen, Rathäuser oder Schulen, um ihre Stimmen abzugeben. Doch ist das noch zeitgemäß? Laut neuen Studien eher nicht. Insbesondere der jungen Generation ist der Gang ins Wahllokal viel zu aufwendig. Und den Wahlbrief auszufüllen? Viel zu bürokratisch. Als praktischer erachten sie die Online-Partizipation per E-Wahlen. Das wäre ja auch viel bequemer ...
Fast drei Viertel der 18 bis 34-Jährigen wünschen sich laut Hack.institute E-Wahlen in Deutschland

In Estland sind E-Wahlen längst gelebte Realität: Als erstes Land weltweit ließen die Esten 2005 die Kommunalwahlen per Online-Voting zu. Wie gut die virtuelle Stimmabgabe bei der Bevölkerung ankommt, zeigt der stetig wachsenden Anteil der Online-Wähler. Lag dieser bei den Parlamentswahlen im Jahr 2011 bei 24,3 Prozent der Wähler, bewegt er sich inzwischen bei fast einem Viertel der Stimmen. Auch in Deutschland wächst der Wunsch, online wählen zu können: Zwei Drittel der Wahlberechtigten (64 Prozent) würden ihre Stimme bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen im Internet abgeben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung* unter 1.009 Bundesbürgern ab 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Digitalisierung geht alle an. Vor vier Jahren waren es erst 55 Prozent. Die Zustimmung ist unter Jungwählern am größten. Acht von zehn (79 Prozent) der 18- bis 29-Jährigen wünschen Online-Wahlen, unter den Senioren ist es immerhin noch jeder Zweite (52 Prozent). Gerade in Zeiten schwächer werdender Bindungen zwischen Wählern und Parteien und einer in Teilen der Bevölkerung zunehmenden Politikverdrossenheit müssen neue Wege gesucht werden, um demokratische Partizipation zu erleichtern“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

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Nordlichter sind begeistert

Eine aktuelle Umfrage des Hack.institute kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Fast drei Viertel (74 Prozent) der 18 bis 34-Jährigen wünschen sich E-Wahlen in Deutschland. Das Interesse an digitalen Wahlen ist laut Institut jedoch je nach Region und Geschlecht unterschiedlich ausgeprägt: Während vier von fünf Frauen (80 Prozent) offen für eine Online-Stimmabgabe sind, wünschen sich dies nur 68 Prozent der Männer. Regional sind vor allem Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit 79 Prozent Zustimmung ganz vorne. Am geringsten ausgeprägt ist das Interesse an der digitalen Stimmabgabe in Sachsen und Thüringen mit 67 Prozent.

Mehr direkte Demokratie

An den Erfolg von Online-Wahlen glaubt, ähnlich wie Bitkom-Präsident Berg, auch IT-Sicherheitsexperte Jörn Müller-Quade vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT): „Ein Argument ist, dass eine Online-Wahl Hürden abbauen und zu einer höheren Wahlbeteiligung führen würde. Aber auch davon abgesehen, bieten Online-Wahlen viele Vorteile: Man könnte problemlos häufiger Abstimmungen vornehmen und so einer direkten Demokratie näher kommen. Digital gibt es auch die Möglichkeit, das Stimmrecht für manche Fragestellungen zu delegieren.“ Dies erlaube eine interessante Mischung von repräsentativer und direkter Demokratie: „Wer einen Vertreter wählen will, delegiert diesem sein Stimmrecht, und wer selber entscheiden will, kann dies auch. Ob solche Formen der digitalen demokratischen Partizipation sinnvoll sind und angenommen werden, müsste man im Kleinen ausprobieren. Aber mit klassischer Papier-und-Bleistift-Wahl ginge das gar nicht“, so Müller-Quade.

Dass die Bürger hierzulande mehr direkte Demokratie beziehungsweise weitere Formen zur politischen Beteiligung befürworten, zeigen auch folgende Zahlen der Bitkom-Umfrage: So hätte jeder Zweite (48 Prozent) gerne die Möglichkeit, sich online an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Vor vier Jahren waren es erst 44 Prozent. In der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen möchten 69 Prozent mitentscheiden, in der Gruppe 65 plus ist es jeder Dritte (33 Prozent). Der Zuspruch steigt mit höheren formalen Bildungsabschlüssen (Hauptschule: 38 Prozent; Mittlere Reife: 49 Prozent; Abitur/Studium: 62 Prozent).

Wie sicher ist E-Voting?

Doch wie steht es eigentlich um die Sicherheitsbedenken der als äußerst sicherheitsorientiert geltenden Deutschen? Nach diesem wunden Punkt fragte das Hack.institute und fand heraus, dass sich die große Mehrheit – bei allem Enthusiasmus – auch der Risiken von E-Wahlen bewusst ist: 60 Prozent haben Angst vor Wahlbetrug, etwa durch Hacking, und 61 Prozent halten Stimmzettel aus Papier für sicherer als Wahlcomputer. Doch ist die E-Wahl tatsächlich so unsicher? IT-Sicherheitsexperte Müller-Quade ist zwiespältig: „Ein großer Vorteil digitaler Wahlverfahren ist, dass man jedem Wähler nachweisen kann, dass seine Stimme gezählt wurde, ohne das Wahlgeheimnis zu brechen (Zero-Knowledge Beweise). Trotzdem muss größter Wert auf die Sicherheit der Wahl-Server gelegt werden. Es ist zwar nicht mehr möglich, die Wahl unbemerkt zu manipulieren, aber ein Hack könnte verhindern, dass überhaupt ein Ergebnis herauskommt. Die Briefwahl ist gegenüber Hackern wesentlich robuster. Allerdings muss man dem Prozess vertrauen, schließlich gibt es keinen Wahlnachweis, wie bei digitalen Verfahren.“

Und wie sieht es mit der Gesetzeslage aus?

Bei allem Für und Wider stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage nach der Zulässigkeit von E-Wahlen in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 entscheidend, deren Einsatz der Zweite Senat für verfassungswidrig erklärte. Gegen den Einsatz sprach vor allem der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl**, der fordert, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl (Wahlhandlung und und Ergebnisermittlung) öffentlich und ohne besondere computertechnische Sachkenntnis überprüfbar beziehungsweise nachvollziehbar sein müssen. Ist dies– wie bei Wahlcomputern – nicht der Fall, käme dies einem Ausschluss der Öffentlichkeit gleich. Weiterhin sei im Vergleich zur Wahl mit Stimmzetteln das Risiko einer Wahlfälschung durch Manipulation der Software bei Wahlcomputern deutlich höher.

Überträgt man diese Entscheidung auf das E-Voting, ist es kaum vorstellbar, dass jeder Bürger die Schritte der Wahl nachvollziehen könnte – welcher normale Bürger könnte schon den Algorithmus einer Wahlsoftware nachvollziehen? Dennoch, Müller-Quade sieht ein Schlupfloch: „Bei Wahlmaschinen gibt es, ähnlich wie bei Online-Wahlen, auch Maschinen, die beweisen können, dass die Stimme gezählt wurde. Die Funktionsweise solcher Wahlmaschinen ist aber schwer zu verstehen, weshalb das Urteil des BVerfG solche Wahlmaschinen auch nicht zulässt. Warum? Weil sich der normale Wähler auf ein Expertenurteil über die Sicherheit verlassen müsste und es nicht selber beurteilen könnte. Diese vom BVerfG verlangte Laienverständlichkeit könnte womöglich auch Online-Wahlen mit Zero-Knowledge Beweisen als unzulässig erscheinen lassen. Doch über Alternativen zur Briefwahl sagt das Urteil nicht direkt etwas aus. Und da die Briefwahl keine wirklich gutes Verfahren ist, könnte man das Urteil sicherlich dahin auslegen, dass Online-Wahlen nicht ausgeschlossen sind.“

Das sieht Oliver Rudolf, der seit 2016 von Bürgerschaft und Senat bestellte Landeswahlleiter in Hamburg, sieht die Auslegung des Urteils etwas anders: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Einsatz von elektronischen Wahlgeräten vom 3. März 2009 dargelegt, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz gebietet, dass alle wesentlichen Schritte einer Wahl der öffentlichen Überprüfbarkeit unterliegen, so dass der Einsatz von Wahlgeräten nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sein könnte; insbesondere muss auch ohne computertechnische Kenntnisse das Einfließen der Stimmen in das Ergebnis nachvollziehbar und eine von der Technik unabhängige Nachprüfbarkeit gegeben sein. Ungeachtet der weiteren Anforderung der Gewährleistung der geheimen Stimmabgabe, dürften diese Voraussetzungen bei Online-Wahlen nicht gegeben sein.“

* Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Im Juli und August 2017 wurden dabei 1.009 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

** Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG