Richter möchte Prozess gegen Ruzicka und Linn abschließen

Die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Bonk möchte den Prozess gegen Aleksander Ruzicka und David Linn abschließen. Nachdem der vorerst letzte Zeuge gehört wurde, bezog Richter Bonk erstmals inhaltlich Position. Am Montag wurden 14 offene Beweisanträge von Ruzickas Verteidigung abgelehnt. Teilweise weil sie als irrelevant für die Tatvorwürfe erachtet wurden und dafür nicht ausreichend begründet waren. Teilweise weil das Gericht die unter Beweis gestellten Tatsachen für wahr erachten. Die Beweisaufnahme wurde nicht beendet.
Verfahren gegen Aleksander Ruzicka u.a. vor dem Landgericht Wiesbaden

Das Gericht lehnte es ab die Vorgänge um die Treuhandfirma PLV von Ruzickas Vorgänger Kai Hiemstra zum Gegenstand dieses Verfahrens zu machen. PLV habe nichts mit diesem Verfahren zu tun, so Richter Bonk. Aleksander Ruzicka hatte PLV als legitimiertes Muster für seine eigenen Treuhandfirmen Camaco und Watson angeführt. Für nicht wesentlich erachtete das Gericht auch die Beiziehung weiterer Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Polizei und Staatsanwaltschaft haben gewissenhaft gearbeitet, so Bonk. Die Behörde ermittelt noch immer gegen 26 weitere Beschuldigte. Dem Vernehmen nach wegen Beihilfe zur Untreue. So zum Beispiel wegen des Führens eigener externer Drittfirmen, die bei der Recherche der Geldflüsse aufgetaucht sind und offenbar auch profitiert haben.

Das Gericht sah keine Relevanz für dieses Verfahren oder eine Konkretisierung weshalb diese Akten für das Verfahren gegen Ruzicka relevant wären. Zudem seien dies Beweisermittlungsanträge und keine Beweisanträge. Weiter geht das Gericht nach Aussage von Richter Bonk davon aus, dass die Konzernzentrale von Aegis Media in London erst nach den Hausdurchsuchungen über die Vorgänge in Wiesbaden informiert wurde. Dies hätten die diesbezüglich übereinstimmenden Aussagen der CEOs Jerry Buhlmann und Andreas Bölte als auch von CFO Mark Jamison erwiesen. Weitere diesbezügliche Beweisanträge wurden abgelehnt. So dürfte sich auch die Befragung des ehemaligen Aegis CEO Doug Flynn erledigt haben.

Das Gericht lehnte es ebenfalls ab, weitere als Beweismittel benannte Unterlagen von Aegis Media beizuziehen. Dazu gehören Budgetplanungen, Mediapläne und Abrechnungen. Ruzicka wollte damit beweisen, dass bei Aegis Media keinerlei geldwerter Schaden entstanden ist, da die abgeflossenen Gelder den Kunden berechnet wurden und der Vorgang ein Nullsummenspiel für die Mediaagentur war. Richter Jürgen Bonk äußerte, dass nach Überzeugung der Kammer die Geldflüsse von Aegis Media zu Emerson FF ohne ersichtlichen Rechtsgrund erfolgt sind. Ohne die Rechnungen von Emerson FF wäre das Geld bei Aegis Media verblieben, so Bonk.

Gleichzeitig erachtet es die Kammer jedoch als wahr, dass Aegis Media Honorareinnahmen von 1,2 Millionen Euro durch die Deals mit Emerson FF erzielt hat. Das müsse man berücksichtigen, so Bonk. Aegis Media soll auf Veranlassung der Angeklagten von Emerson FF Freispots berechnet worden sein, die der Mediaagentur bereits gehörten. Aleskander Ruzicka sagte aus, dass dies Teil der Kommerzialisierung von Freispots war. Die Kapitalisierung sei bei den Kunden erfolgt, bei denen Aegis Media an den vermeintlich bei Emerson FF gekauften Freispots mittels Honorar partizipierte. Die ohne ersichtlichen Rechtsgrund gestellten Rechnungen von Emerson FF seien als Nullsummenspiel für Aegis Media ein zu eins den Kunden berechnet worden. Da die Mediaagentur an diesen Freispots partizipierte, soll diese Kapitalisierung zusätzlichen zu Honorareinnahmen geführt haben. Alle befragten Kunden hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie vertragskonform betreut worden seien.

Offenbar sieht das Gericht eine Untreue als gegeben an, da Gelder dem Vermögen von Aegis Media entzogen wurden. Bereits die Gefährdung von Firmenvermögen reicht aus, um den Straftatbestand der Untreue zu erfüllen. Wenn die Mediaagentur durch die abgeflossenen Gelder in weiterer Folge einen geldwerten Vorteil hatte, wie mit zusätzlichen Honorareinnahmen die sonst nicht erfolgt wären, hat dies Einfluss auf die Strafzumessung und die Frage ob tatsächlich ein geldwerter Schaden entstanden ist.

Zudem ist es für den Vorwurf der Untreue irrelevant ob es sich bei den abgezogenen Geldern um Kundengelder oder Agenturgelder gehandelt hat. Auch deshalb erachtet es die Kammer wohl als entbehrlich an, weiteren Einblick in Budgetplanungen, Mediapläne oder Kundenabrechnungen zu nehmen. Wie die Mediaagentur intern die von den Kunden gezahlten Gelder oder die Rechnungen von Emerson FF verbucht, scheint irrelevant. Die monatlichen Vorauszahlungen der Kunden an die Mediaagentur sind demnach nach Geldeingang keine Kundengelder mehr. Die Mediaagentur hat dann für dieses Agenturgeld eine eigene Vermögensbetreuungspflicht auf eigenen Namen, Risiko und Verantwortung. Ein Urteil auf dieser Basis würde auch die endlose Diskussion beenden, ob Mediaagenturen Treuhänder ihrer Kunden oder eine eigene Wirtschaftsstufe sind. Das heutige Prozedere in Mediaagenturen erlaubt demnach nur die Arbeit als eigene Wirtschaftsstufe. Genau das, wogegen sich Werbekunden seit Jahren ergebnislos sträuben.

Ruzickas Verteidiger Marcus Traut und Eva Schrödel haben für den 25. Februar Gegenerklärungen zur fast vollständigen Ablehnung ihrer Beweisanträge sowie neue Beweisanträge angekündigt. Die Beweisaufnahme wurde durch das Landgericht Wiesbaden nicht abgeschlossen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitgeteilt, dass der 1. Strafsensat noch in dieser Woche über die Haftfortdauer von Aleksander Ruzicka entscheiden wird. Obwohl gegen andere Beschuldigte und Angeklagte weitere Haftbefehle bereits im Dezember 2006 außer Vollzug gesetzt wurden, sitzt Ruzicka seit dem 24. Oktober 2006 in U-Haft.

Die Ermittler gehen weiter von Fluchtgefahr aus, weil sie umfangreichen Immobilienbesitz Ruzickas im Ausland vermuten. Obwohl die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nach eigener Aussage bis heute nicht im Ausland ermittelt hat, bleibt die Behörde bei dieser Meinung. Das Bundesverfassungsgericht hat vielfach geurteilt, dass bei sehr lange andauernder U-Haft die Anforderungen an deren Aufrechterhaltung immer strenger werden müssen. Dem Vernehmen nach hat das Landgericht Wiesbaden aber lediglich auf die eigenen vorherigen Ablehnungen verwiesen, obwohl die Kammer bei jedem Beschluss zu einer neuerlichen sorgfältigen Prüfung der Sachlage verpflichtet ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte bei der letzten Prüfung die U-Haft bereits mit einer möglichen Strafhaft von drei Jahren begründet. Dessen zwingend zu verbüßenden Teil hätte Aleksander Ruzicka inzwischen schon abgesessen. mz