Rechtssicherheit zwischen Industrie und Handel bleibt eine Illusion

Die Markenhersteller sehen sich zunehmend in die Ecke gedrängt. Die Unsicherheit darüber, was in der Kommunikation zwischen Hersteller und Händler erlaubt und was verboten ist, ist groß. Die G E M Gesellschaft zur Erforschung des Markenwesens e.V. brachte beim 17. G E M Markendialog Beteiligte aus Industrie, Handel, Wissenschaft, Beratung, Medien und Kartellbehörde an einen Tisch. Thema der Veranstaltung: „Marken brauchen Preisführung“.

Die Nachfragemacht des Handels in Deutschland steigt. Wenige große Player dominieren den Markt. Eine 2011 eingeleitete Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sorgt zusätzlich für Irritation. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass es zwischen Händlern und Herstellern zu illegalen Absprachen über Endverbraucherpreise gekommen ist.

Bereits 2009 sorgten Bußgeldentscheidungen der Kartellwächter wegen unzulässiger Preisbindung der zweiten Hand für Aufruhr. Um mehr Klarheit zu schaffen, wurde 2010 eine „Handreichung“ zum Thema Preisbindung veröffentlicht. Aber auch dieses Papier, in dem unzulässige und im Einzelfall zu beurteilende Maßnahmen diskutiert werden, lässt viele Fragen offen.

Friedrich Neukirch, Vorstandsvorsitzender der G E M und Vorsitzender der Geschäftsführung der Klosterfrau Healthcare Group, kritisierte, dass der Handel aufgrund der Aufhebung der Preisbindung der zweiten Hand 1974 und aufgrund der Eigenmarken über eine „doppelte Preishoheit“ verfüge. Der Handel bestimme den Abgabepreis für seine Eigenmarken und für die Herstellermarken. Das sei ein Problem, das das Kartellamt bisher nicht berücksichtige. Der Marken-Teilnehmer Industrie sei benachteiligt.

Die Handreichung von 2010 habe zu einer „Schockstarre“ und einem „Kartell des Schweigens“ geführt, sagt Josef Sanktjohanser, Präsident des Handelsverbands Deutschland – Der Einzelhandel (HDE). Es bestehe heute ein „Generalverdacht“. Er forderte klare Regeln im Hinblick auf die Spielräume: „Wie weit darf man beim Preis miteinander diskutieren? Wann muss man mit einer Buße rechnen?“

Christian Ewald, Leiter des Referats Ökonomische Grundsatzfragen des Bundeskartellamtes in Bonn, erklärte, dass bei der Sektoruntersuchung der Einfluss des Handelsmarkenumfelds auch empirisch untersucht wurde. Das Amt wollte prüfen, ob die Handelsmarken wirklich die Position des Handels stärken.

Zum Thema Handreichung sagte Ewald, dass das Kartellamt ein solches Papier heute wahrscheinlich nicht mehr veröffentlichen würde. Die Beziehungen zwischen Industrie und Handel seien komplex und es sei eine Illusion, dass man hier einfach Rechtssicherheit schaffen könne. So könnten Absprachen über Aktionspreise und Aktionszeiträume oder Nachverhandlungen Bausteine einer Preisabsprache sein. Das müsse man immer im Einzelfall prüfen. Ewald sagte: „Die Rechtsunsicherheit werden wir nicht gänzlich wegbekommen.“ Es müsse darum gehen, einen „Mittelweg“ zu finden.

Für die anwesenden Marken-Hersteller war dennoch klar: Nachhaltige Endverbraucherpreise sind wichtig, denn nur dann können die Leistungen der Marke konstant bleiben. Der Preis sei auch ein Qualitätsindikator. „Langfristig gute Qualität und nicht kurzfristig niedrige Preise – das ist Kundennutzen“, betonte Hanns-Thomas Schamel, Geschäftsführender Gesellschafter Schamel Meerrettich.

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