Rechtsprechung stärkt Schutzrechte von Modeherstellern

Der Bundesgerichtshof bestätigt durch die Nichtzulassung der Revision einer Entscheidung des OLG Hamburg die Tendenz in der Rechtsprechung, Schutzrechtsinhabern höhere Schadensersatzzahlungen zu gewähren. Während es früher für Schutzrechtsinhaber äußerst schwierig war, angemessene Schadensersatzzahlungen für die Verletzung ihrer Schutzrechte zu erhalten, setzt sich in der Rechtsprechung immer mehr eine neue Tendenz durch. Höhere Schadensersatzbeträge werden den Schutzrechtsinhabern gewährt.

von Nicolás Schmitz

Hintergrund der Entscheidung ein hochwertiges BH-Modell des Unternehmens Chantelle, welches von einem der großen deutschen Handelsunternehmen kopiert wurde. Im Wesentlichen enthält die Entscheidung des OLG Hamburg zwei Besonderheiten für Modeneuheiten:
Erstmals wurde die Schutzdauer für Modeartikel auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgeweitet.

Grund für die Zuerkennung dieser ungewöhnlich langen Schutzperiode von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht waren die besondere charakteristische Gestaltung des BH-Modells sowie die erheblichen Investitionskosten für dessen Entwicklung. Aufgrund einer fast identischen Übernahme des Originals gewährte das OLG Hamburg einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60 Prozent des erzielten Gewinns des Discounters. Und das, obwohl eine bekannte Marke auf dem vertriebenen Plagiat angebracht war und diese zu einem deutlich günstigeren Preis beworben wurden.

justiz.hamburg.de/oberlandesgericht

Dr. Nicolás Schmitz ist Rechtsanwalt der Kanzlei Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser.

www.gruenecker.de