Rabattstreit mit Haribo: Mediaplus gewährt Einblick in Unterlagen

Am Dienstag trafen vor der 13. Handelskammer des Landgerichts München I Vertreter von Haribo und Mediaplus erstmals aufeinander. Haribo hatte Mediaplus am 27. Dezember 2009 mit einer Stufenklage auf Offenlegung aller Rabatte und Schadenersatz verklagt. Richterin Dr. Elisabeth Kurzweil konnte mit einer Verhandlungsdauer von weniger als einer Minute buchstäblich kurzen Prozess machen: Beide Parteien legten gleichlautende Schriftsätze vor, in denen sie sich auf einen gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer und einen Zwischenvergleich einigten.

von Michael Ziesmann

Haribo und Mediaplus streiten über womöglich nicht vollständig weitergeleitete Naturalrabatte, die während des Kundenbetreuungsvertrages zwischen 2003 und 2008 zum Nachteil von Haribo entstanden sein könnten. Bis kurz vor Verhandlungsbeginn hatten die Vertreter von Haribo und Mediaplus um eine Einigung gerungen: Die Parteien einigten sich auf einen gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer. Dieser unabhängige Gutachter wird laut Mediaplus vollständigen Einblick in alle Unterlagen erhalten. Dieser Einblick soll auch die Rabatte umfassen, die das Einkaufsunternehmen Magna Global Mediaplus auch mit dem Schaltvolumen von Haribo erzielt hat. Dieses Schaltvolumen umfasste im Vorjahr 34,1 Millionen Euro (Quelle: Nielsen S&P, Bruttowerte).

Agenturgründer Peter Haller sagte diesem Magazin: „Haribo klagt auf vollständige Transparenz, obwohl der Kunde jederzeit vollständige Transparenz über alle Geschäftsvorgänge und alle Einnahmen von Mediaplus hatte“. Mediaplus habe ein großes Interesse an vollständiger Transparenz, ließ die Mediaagentur auf Anfrage von Absatzwirtschaft-Online weiter mitteilen. Unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen habe Mediaplus daher eine Prüfung durch einen vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen und konnte sich mit Haribo im Vorfeld der Verhandlung darauf einigen. Haribo bestätigte den Zwischenvergleich gegenüber Absatzwirtschaft-Online und wertet diesen ihrerseits als Erfolg.

Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers wird nicht nur die Geschäftsvorgänge bei Mediaplus, sondern auch die der Einkaufsgesellschaft Magna Global Mediaplus umfassen. Gleiches gilt für nicht kundenbezogene Rabatte, Agenturrückvergütungen, Naturalrabatte und Kickbacks. Denn der Begriff des agenturbezogenen Rabattes, so argumentieren Juristen, sagt noch nichts über die zivilrechtliche Zuordnung dieses Vorteils aus. Er sei nicht gleichbedeutend mit agenturbestimmt. Ein Bündelungsrabatt werde zwar auf Basis des gesamten Agenturvolumens verhandelt, dieser stellt aber nur die Summe der einzelnen Kundenvolumen dar.

Mediaplus ließ mitteilen, dass Haribo zu jedem Zeitpunkt alle Rabatte erhalten habe und der Kunde vertragsgerecht betreut wurde. Anspruch auf weitere Natural- oder Cashrabatte habe Haribo nicht. Während des Vertragsverhältnisses sei es zu keinem Zeitpunkt zu Beanstandungen durch Haribo gekommen. Dies habe sich erst mehr als ein Jahr nach Beendigung des Kundenbetreuungsvertrages geändert, als eine ehemalige Mitarbeiterin von Mediaplus zum hauseigenen Mediaunternehmen von Haribo, Rigo-Media, wechselte. Offenbar wurde erst im Zuge dessen tiefes Misstrauen bei Eigentümer Hans Riegel jr. geschürt.

Der Rechtsstreit um Rabatte erinnert auf den ersten Blick an die fast identische Stufenklage von Danone gegen die Mediaagentur Carat aus dem Jahr 2007. Jedoch konnten sich diese beiden Parteien auch im Jahr 2009 vor dem Oberlandesgericht München nicht auf einen vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfer einigen. Für Carat kam dies auf Vorschlag des Senates nicht infrage. Das OLG München urteilte am 23. Dezember 2009 mehrheitlich zugunsten von Danone, wonach Carat und deren verbundenes Einkaufsunternehmen Aegis Media Central Services alle nicht kundenbezogenen Rabatte offenlegen sollten. Erst nach zwei Urteilen und zwei Jahren Prozessdauer hatten Carat und Danone in der Vorwoche eine einvernehmliche Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten verkündet.

Auch unabhängig davon sind beide Fälle nur bedingt vergleichbar: im Gegensatz zu Carat soll Mediaplus dem Kunden nicht vertraglich garantiert haben, auch außertarifliche Rabatte zu erzielen und vollständig an den Kunden weiterzuleiten. Zudem ist die Einkaufsgesellschaft Magna Global Mediaplus kein verbundenes Unternehmen, wie es Aegis Media Central Services für Carat ist. Mediaplus ist an dem Joint-Venture Magna Global Mediaplus gemeinsam mit Agenturen der Interpublic-Group-Mediabrands beteiligt: nämlich Universal Media und Initiative Media (sowie zuvor Springer & Jacoby Media).

Die Interpublic-Group hatte bereits im Jahr 2006 unter der damals neuen Führung von CEO Michael Roth mitgeteilt, Vorreiter für einen transparenten Weg im Mediageschäft sein zu wollen. Nach einer Revision wurden 240 Millionen Dollar aus den Jahren 2001 bis 2005 an weltweit über 100 Kunden ausgeschüttet sowie Abläufe und Verträge neu gestaltet. Bis zum Jahr 2003 hatten Mediaplus und Carat den Mediaeinkauf in dem gemeinsamen Unternehmen HCCSplus gebündelt. Weder Haribo noch Mediaplus wollen sich offenbar einem Prozessrisiko aussetzen, bevor sie einem Wirtschaftsprüfer zustimmen oder sich tatsächlich außergerichtlich ohne Urteil einigen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses des Gutachtens durch den gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer ist der Prozess im Sinne einer gütlichen Streitbeilegung nach § 278 Absatz 6 ZPO unterbrochen.