Presseverlage beugen sich dem Druck Googles

Ab heute wird Google die Presseerzeugnisse der Presseverleger, die durch die VG Media vertreten werden, auf den Google-Oberflächen nur noch sehr eingeschränkt und ihre Bilderangebote gar nicht mehr darstellen. Um dies zu vermeiden, haben die Presseverleger die VG Media ganz überwiegend angewiesen, gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber eine widerrufliche „Gratiseinwilligung“ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären.

Wie die VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH weiter mitteilt, sehen sich die Presseverleger angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem Schritt gezwungen. Die Gesellschaft vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater TV- und Radiosender, gleiches gilt für mehr als 200 digitale verlegerische Angebote.

Google verhält sich „Leistungsschutz-konform“

Die Verlage, die in der VG Media organisiert sind, allen voran Axel Springer und Burda, hatten nach Informationen von „Meedia“ bei der Regierung das so genannte Leistungsschutzrecht durchgeboxt. Sie sind der Meinung, dass Google für die Verwendung der kleinen Textausschnitte (Snippets), die auf den Suche-Ergebnisseiten angezeigt werden, zahlen muss. Als Konsequenz schmeißt Google Snippets und Vorschaubilder (Thumbnails) der VG Media Verlag aus seinen Angeboten raus, um gegen Klagen gefeit zu sein. Damit dürfte Google tatsächlich Leistungsschutz-konform sein. Nach Ansicht der VG Media diskriminiert Google aber diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchten.

Google selbst hatte zuletzt am 17. Oktober 2014 beim Bundeskartellamt den Erlass einer Entscheidung gemäß § 32c GWB beantragt: Das Unternehmen verlangt vom Bundeskartellamt, positiv zu erklären, dass kein Anlass zum Tätigwerden des Bundeskartellamtes gegen den Suchmaschinenbetreiber bestehe. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 haben die VG Media Presseverleger Google daraufhin aufgefordert, die Entscheidung des Bundeskartellamtes abzuwarten und bis dahin auf die angekündigten Maßnahmen zur Schlechterstellung der Erzeugnisse der VG Media Presseverleger zu verzichten.

Kartellamt will Marktteilnehmer befragen

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte gestern auf den Medientagen, dass die verschiedenen Rechtsfragen nun in einem förmlichen Verfahren zu beurteilen seien, in dessen Rahmen es unter anderem zu einer Befragung der Marktteilnehmer von Google durch das Bundeskartellamt kommen werde. Den Aufruf der VG Media zur „Waffenruhe“ bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde hat Google gestern Mittag abgelehnt.

Die für heute von Google angekündigte deutliche Reduzierung der Textdarstellung und die Auslistung von Bilder-Darstellungen auf allen Google-Suchdiensten setzt die Presseverleger nach eigenen Angaben einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus. Sie sähen sich dadurch gezwungen, gegen ihren Willen die VG Media anzuweisen, Google eine „Gratiseinwilligung“ zu erklären.

Verlage wollen Umsatzeinbußen vermeiden

Der Umgang Googles mit den VG Media Presseverlegern laufe der Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des Presseleistungsschutzrechts zuwider, betont die VG Media weiter. Es müsse ein Ausgleich geschaffen werden für die Übernahme der verlegerischen Leistungen durch Betreiber von Suchmaschinen. Die VG Media Presseverleger würden sich nun beugen – wegen der Marktmacht Googles von mehr als 90 Prozent. Den Presseverlegern drohten andernfalls Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen könnten.

Die VG Media Presseverleger halten das Vorgehen Googles für kartellrechtswidrig. Die VG Media werde das Leistungsschutzrecht der Presseverlage gegenüber Google und anderen Nutzern weiterhin treuhänderisch vertreten. Bereits im Mai/Juni 2015 werde in dem eigentlichen, zivilrechtlichen Verfahren der VG Media Presseverleger gegen Google zu dem streitigen Umfang und der Anwendbarkeit des Presseleistungsschutzrechtes eine Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ergehen.

(VG Media/Meedia/asc)