Onlineshops sind während WM auch Leihhäuser

Zur Fußball-WM in Brasilien verzeichnen Onlinehändler einen Anstieg bei den Bestellungen. Dies gilt vor allem für Unterhaltungselektronik und hier speziell für großformatige TV-Geräte, Heimkinoanlagen und Beamer. Allerdings werden diese Artikel auch öfter als sonst innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist an den Händler zurückgeschickt. Ist der Onlinehandel zum Leihhaus im Internet geworden?

Der E-Commerce-Dienstleister Trusted Shops hat in einer Stichprobe bei Onlinehändlern in Deutschland zu Beginn der WM nachgefragt. Befragt wurden nur Händler von Unterhaltungselektronik, da diese im Vergleich zu Händlern mit Fanartikeln oder Waren ohne direkten Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft eine weitaus höhere Relevanz für die Retouren ausweisen.

Die Ergebnisse zeigen, dass auch in diesem Jahr rund zwei Drittel der Onlinehändler von steigenden Bestellungen während der WM bei Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik ausgehen. Über die Hälfte der Versender prognostizieren für die WM einen Anstieg der Rücksendungen für ihre Shops. Ebenfalls mehr als 50 Prozent der E-Commerce-Anbieter erwarten im Zuge der WM für ihre Onlineshops gezielte Leihhausbestellungen, also Bestellungen, mit denen keine Kaufabsicht verbunden ist. Nur ein Viertel der Befragten geht davon aus, dass die Leihhausbestellungen in ihren Shops während der WM nur Einzelfälle sind.

Testen der Produkte völlig legal

„Auch wenn es paradox klingen mag: Die Leihhausbestellung ist aus rechtlicher Seite vollkommen legal“, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops. „Das Gesetz erlaubt dem Verbraucher eine im Internet bestellte Ware 14 Tage lang zu testen. Gefällt sie ihm nicht, kann er die bestellte Ware innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken“, sagt Föhlisch weiter. Auch das neue Verbraucherrecht werde daran voraussichtlich nichts ändern. Zwar könnten sich die Onlinehändler bei Bestellungen seit dem 13. Juni die Retourenkosten vom Verbraucher bezahlen lassen, aber bei Fernsehgeräten von beispielsweise über 1.000 Euro wäre dies für die Leihhausbesteller bei Sport-Großveranstaltungen immer noch sehr attraktiv.

(Trusted Shops/asc)