Online-Händler kennen relevante Rechtsvorschriften kaum

Vor mittlerweile über drei Jahren ist das Fernabsatzgesetz in Kraft getreten, das wichtige Bestimmungen für den Online-Handel mit Endverbrauchern enthält. Dennoch kennen die meisten Händler wichtige Bestimmungen nicht und setzen sich so erheblichen Risiken aus.

Seit Dezember 2001 gelten zudem die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Online-Händlern zusätzliche Pflichten auferlegt. Neben Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände drohen vor allem verlängerte Rückgabemöglichkeiten der Kunden trotz Benutzung der gelieferten Ware.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Online-Shop-Prüfers Trusted Shops aus Köln, der über 900 Prüfberichte aus seiner Tätigkeit seit Anfang 2000 ausgewertet und eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt hat.
„Unser Ergebnis bestätigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der bereits im Dezember 2002 schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt hat“ sagt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer der Trusted Shops GmbH. „Die Händler handeln nicht in böser Absicht, sondern sind im Labyrinth der geltenden Vorschriften überfordert“.

Zentrale Punkte der Online-Verbraucherschutzvorschriften sind vor allem weitreichende Informationspflichten und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht der Kunden. Die Top 10 der häufigsten Fehler von Online-Händlern sind:

  1. Fehlende oder unvollständige nachvertragliche Informationen
  2. Nicht ausreichende Hinweise zum Datenschutz
  3. Fehlender Hinweis zur Einsicht in den Vertragstext
  4. Offensichtlich unzulässige Klauseln in den AGB
  5. Fehlender Hinweis zum Widerrufsrechts im Verlauf der Bestellung
  6. Unzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des Widerrufsrechts
  7. Unzulässige Ausschlüsse vom Widerrufsrecht
  8. Fehlende Angaben zum Vertragschluss
  9. Zweifelhafte Einbeziehung der AGB
  10. Unvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter missverständlichem Verweis

Die Folgen der Rechtsverstöße sind erheblich: Derzeit laufen mehrere Klagen des vzbv gegen renommierte Händler. Neben Imageschäden durch Abmahnungen oder Klagen drohen aber auch handfeste wirtschaftliche Schäden: Wer beispielsweise nicht richtig über das gesetzliche Widerrufsrecht aufklärt riskiert, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Im Klartext heißt das: Der Kunde kann die Ware auch Monate nach dem Kauf noch gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurück senden.

www.trustedshops.de