OLG München bestätigt Auskunftsanspruch von Danone im Freispot-Streit gegen Carat

Richtungsweisendes Urteil für Transparenz im Mediageschäft: Das Oberlandesgericht München bestätigte die Auffassung des Werbekunden Danone, wonach alle von den Medien gewährten Rabatte offenzulegen und auf Basis des Betreuungsvertrages von der Mediaagentur an den Kunden weiterzugeben sind. Ein Urteil mit Signalwirkung, das die behauptete eigene Wirtschaftsstufe der Mediaagenturen infrage stellt.

Aus München berichtet Michael Ziesmann

Auf 26 Seiten hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch bereits in 2.Instanz im Freispot-Streit zwischen Danone und Carat geurteilt. Der 7.Senat unter Vorsitz von Richter Martin Kainz bekräftigte den Anspruch von Danone auf genauen Einblick in Unterlagen der Aegis-Media-Tochter Carat. Der Senat hob das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München formell auf, um den Inhalt zu konkretisieren. So ist Carat nicht mehr gezwungen auf Spotebene rückwirkend bis zum Jahr 2003 Auskunft zu erteilen. Danone hat jedoch Anspruch auf vollständige Auskunft aller erhaltenen Rabatte, Naturalrabatte, Agenturvergütungen, Rückvergütungen, Kickbacks und sonstigen geldwerten Vorteile, die Carat in den Jahren 2003 bis 2005 von den Medien erhalten hat. Dies umfasst auch alle mit Carat verbundenen Unternehmen, wie zum Beispiel deren Geschäftsbesorger Aegis Media Central Services GmbH & Co KG.

Da Danone in diesem Zeitraum fast ausschließlich mit Fernsehwerbung aktiv war, betrifft das vor allem Rabatte der beiden TV-Werbezeitenvermarkter IP Deutschland und Seven One Media. Der Senat bejahte ausdrücklich das Auskunftsbegehren von Danone auf Einblick in Rabatte, die zwar von den Medien kundenbezogen gewährt, aber auf Basis des gesamten Agenturbudgets berechnet wurden. Carat ist dazu verpflichtet worden, offenzulegen, welchen Anteil das Werbebudget von Danone an der Gesamthöhe dieser sogenannten Bündelungsrabatte hat. Dazu zählen auch Cash- und Naturalrabatte aus Share Deal Commitments sowie deren Sideletter. Auf Basis des Kundenvertrages hat Danone demnach bereits in 2.Instanz einen Anspruch auf Einblick auch in die Natural- und Bündelungsrabatte erstritten, die Aegis Media im Auftrag von Carat mit den Medien verhandelt und erhalten hat.

Für Carat als auch die behauptete Stellung als Händler und eigene Wirtschaftsstufe ist dies ein schwerer Rückschlag. Die Revision gegen das Urteil vom März 2009 wurde ausdrücklich nicht zugelassen. Danone wertet das Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft. Nach erfolgter Auskunft rechnet Danone mit einer Rückzahlung von Rabatten in Höhe von „irgendetwas zwischen drei und 30 Millionen Euro“. Für das Jahr 2006 ist eine weitere Klage von Danone gegen Carat am Landgericht München anhängig. In dieser geht es um eine Vertragsstrafe, da Carat die vertraglich garantierten Konditionen im Jahr 2006 nicht erreicht haben soll. Dem Vernehmen nach fordert Danone gemäß des geschlossenen Kundenvertrages weitere 15 Millionen Euro von Carat. Danone hatte den Vertrag mit Carat im Oktober 2006 gekündigt und wird seit dem Jahr 2007 von der Düsseldorfer Mediacom betreut.

Auch die Organisation Werbungtreibende im Markenverband OWM begrüßt das Urteil. Für die Werbung treibenden Unternehmen ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft, so die OWM. Uwe Becker, OWM-Vorsitzender, fügt hinzu: „Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können. Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und gratulieren unserem Mitgliedsunternehmen Danone.”

In einer ersten Stellungnahme von Aegis Media selber heißt es, dass eine sachgerechte Bewertung dieser Entscheidung seitens aller Beteiligten erst erfolgen könne, wenn die schriftliche Begründung vorliege, die nicht vor Januar 2010 erwartet werde. Weitere prozessuale Schritte würden vom Unternehmen auf Basis der Urteilsbegründung geprüft. Carat strebe entsprechend eine höchstrichterliche Überprüfung des Urteils an.

Hintergrundinformationen finden Sie hier:
www.absatzwirtschaft.de/Frostige Zeiten für Carat und Danone – Wem gehören die Rabatte?
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www.absatzwirtschaft.de/Urteilsbegründung im Freispot-Streit zwischen Danone und Aegis Media
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www.absatzwirtschaft.de/Danone erklagt Einblick in Freispotkontingente bei Aegis Media