Österreich stoppt Keyword-Missbrauch

Über die gegensätzliche Auffassung deutscher Gerichte bei der Verwendung von Keywords, die als Marken eines Dritten geschützt sind, berichtete die absatzwirtschaft in ihrer Mai-Ausgabe. Nun liegt in Österreich ein erstes höchstrichterliches Urteil vor. Der österreichische Oberste Gerichtshof untersagt den Kauf und die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe, um bei Suchergebnissen von Google vor den eigentlichen Inhaber gereiht werden.

Im konkreten Fall wurde der Beschwerde der österreichischen Vinothek-Kette Wein & Co. Recht gegeben, die ihre Markenrechte durch eine große österreichische Lebensmittelkette verletzt sah. Diese hatte den Begriff „Wein & Co.“ als Keyword bei Google gekauft und diesen Begriff zudem als Überschrift für den Eintrag der eigenen Webseite verwendet. Bei Eingabe des Unternehmensnamens als Suchbegriff erschien an erster Stelle und unter dem Namen der Konkurrenz die URL der Lebensmittelkette. Der OGH erklärte diese Praxis als unzulässig.

In Deutschland hatte das Oberlandesgericht diese Werbeform für zulässig erklärt, während die Oberlandesgerichte Köln und Braunschweig sie für unzulässig hielten. Mit der österreichischen Entscheidung liegt nun erstmals in Europa eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Werbeform vor, die als Präzedenzfall für Deutschland und ganz Europa gelten könnte. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Bundesgerichtshof in dieser Sache entscheiden wird, weil er durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.

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