Nutzen Sie die DSGVO, um Ihre Kunden endlich glücklich zu stimmen

Datenschutz und -sicherheit sind dank Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in aller Munde. Ein guter Zeitpunkt, sich darüber Gedanken zu machen. Denn nicht nur die hohen Bußgelder (bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes) sind Grund genug, die Vorschriften einzuhalten. Die Verordnung kann auch genutzt werden, um die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Ein Gastbeitrag von Björn Bauer, Manager Solutions Consulting EMEA für Zendesk

Die DSGVO fordert von Unternehmen Transparenz bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Es ist wichtig, dass Sie einem Kunden klar und deutlich erklären können, dass der Schutz ihrer Daten von größter Wichtigkeit ist. Die Anforderungen bieten daher die Möglichkeit, die Kommunikationspolitik im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu verschärfen. Diese Transparenz führt zu mehr Vertrauen bei den Kunden und kann sogar sicherstellen, dass die Kunden bereit sind, mehr Daten für einen besseren Service bereitzustellen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Innerhalb der DSGVO haben User Anspruch auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht ermöglicht es Kunden, die beispielsweise ihren Versicherer wechseln wollen, ihre Daten einfach an den neuen Versicherer zu übermitteln. Zudem sorgt es auch dafür, dass personenbezogene Daten, die von einem Kunden zur Verfügung gestellt oder bei der Nutzung der Dienste erzeugt werden, leicht zugänglich sein müssen. Neukunden können ihre Nutzungshistorie und Erfahrungen mit ihrem bisherigen Lieferanten mitnehmen. Dies sollten Sie als Chance sehen, denn es kann zu einer Fülle von Daten führen, die Sie nutzen können, um das Kundenerlebnis zu verbessern und proaktiv mit Marketinginitiativen auf die Bedürfnisse des neuen Kunden zu reagieren.

Das Recht, vergessen zu werden

Und während Unternehmen natürlich ihre Kunden an sich binden möchten, sollten sie sich dennoch der Tatsache stellen, dies nicht auf die falsche Art und Weise zu tun. Die Verbraucher haben bereits heute die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten löschen zu lassen. Mit dem DSGVO wird das Recht auf Löschung und das Recht darauf „vergessen zu werden“ aber erweitert. Auf diese Weise können Kunden verlangen, dass Unternehmen die gesamten Daten, die über sie erhoben wurden, gelöscht werden. Aber seien Sie sicher: Unternehmen, die das gut machen, können bei korrekter Vorgehensweise dies als Möglichkeit nutzen, um ihre Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Vorteile sichern mit Datenschutzmanagementsystem

Zukünftig müssen Unternehmen ein Datenschutzmanagementsystem führen, um jederzeit nachweisen zu können, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Auch dies verbirgt eine Menge Vorteile für Unternehmen, da der zuständige Datenschutzbeauftragte mithilfe des Managementsystems eine schnelle Übersicht über die aktuell laufende Verarbeitung von personenbezogenen Daten erhält und dann die darauf basierende datenschutzrechtliche Prüfung vornehmen kann. Sollte die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz dann eine Prüfung durchführen, kann jederzeit das Verfahrensverzeichnis vorgelegt werden, welches zudem auch für mehr Transparenz und Qualität sorgt – auch gegenüber Dritten, in dem Fall dem Kunden.

Die DSGVO rückt mit großen Schritten näher und viele Unternehmen werden nur das Minimum der Anforderungen erfüllen, um so den dafür nötigen Aufwand vorerst gering zu halten. Langfristig gesehen, sollten Unternehmen sich aber nicht die Möglichkeit entgehen lassen, die gesammelten Daten zu nutzen, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern. Denn so heben Sie sich klar von der Konkurrenz ab, die am Ende bei nicht Nutzung, das Nachsehen hat. 

Über den Autor: Björn Bauer blickt auf über 15 Jahre Erfahrung in der Kundenservice- und Softwarebranche. Seine Qualifikationen in den Bereichen Pre-Sales, Coaching, Kommunikation, Kundenservice und Management setzt er als Manager Solutions Consulting EMEA für Zendesk, einem Anbieter für Kundenservice-Software, ein.