„Nur schlechte Werbung nervt“

Florian Gmeinwieser, Head of Mobile Marketing der Plan.Net Gruppe, ist überzeugt, dass mobile Werbung unabhängig davon, wie sie ausgespielt wird, rasant zunehmen wird. - Das Gespräch führte Sandra Fösken.

Wann empfehlen Sie Ihren Kunden die Einbindung von Apps als Marketingtool?

FLORIAN GMEINWIESER: Was ist denn eine App tatsächlich? Sie ist eine Software; also eine Plattform, auf der sich Marken mit ihren Inhalten inszenieren können. Das kann sehr effizient sein, und wir empfehlen unseren Kunden diese Form der Kommunikation, wenn sie zur Marke oder dem Produkt, der Zielgruppe und dem Kampagnenziel passt. Ohne Kommunikationsstrategie ist einer App – bloß, um „auch eine zu haben“ – nicht unbedingt Erfolg beschert.

Werbung in Apps könnte Kunden vergraulen!

GMEINWIESER: Ob Werbung nervt, hängt aber meistens von der Art, wie sie gemacht ist und wie sie präsentiert wird, ab: Nur schlechte Werbung nervt wirklich. Und dazu kommt, dass Apps von den Usern aufgrund spezifischer Nutzungszwecke wie Wetter, News, Unterhaltung, Kochen und so weiter – oft auch mit ortsbezogenen Funktionen – aktiv installiert werden. Wir können damit Markenkommunikation sehr gut aussteuern, sodass die User auch nur für sie relevante Inhalte sehen. Die hohen Klickraten im mobilen Bereich sprechen dafür.

Sollten Adwords-Anzeigen fester Bestandteil im Marketingmix sein?

GMEINWIESER: Google-Adwords- Anzeigen performen in der Regel sehr gut und komplettieren den Marketingmix in den allermeisten Fällen – von daher empfehlen wir tatsächlich den meisten Kunden, auch diese Disziplin im Mediamix zu berücksichtigen.

Für welche Ziele eignet sich Displaywerbung?

GMEINWIESER: Je nach Gestaltung und Umfeld der Kampagne sind zwei Stoßrichtungen sehr gut für Displaywerbung geeignet: die Marken- und Imagekommunikation einerseits und der komplette Bereich Abverkauf andererseits. Bei mobilen Kampagnen erreichen wir inzwischen teils zehn- bis zwanzigfach höhere Responsewerte als im stationären Internet.

Zuerst erschienen in absatzwirtschaft Nr. 01-02/2013