Novelle kann zum September in Kraft treten

Heute hat die Datenschutznovelle II (Datenhandel) den Bundesrat passiert und damit ihre letzte Hürde genommen. Jetzt muss das Gesetz nur noch ausgefertigt und veröffentlich werden. Es tritt am 1. September 2009 in Kraft. Das Gesetz enthält unter anderem die umstrittenen Regelungen zur Verarbeitung und Nutzung von Daten zu Werbezwecken.

von Dr. Ulrich Wuermeling, Latham Watkins

Für bereits erhobene Daten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2012. In der nun beschlossenen Fassung bleibt es beim stark kritisierten Einwilligungsvorbehalt; eine Reihe von Ausnahmen bieten aber Spielraum für die Wirtschaft. Wenn ausreichende Transparenz über die verantwortliche Stelle hergestellt wird, soll nach der jetzt vorliegenden Fassung des Gesetzes künftig weiterhin die Werbung für fremde Angebote möglich sein.

Auch die Übermittlung von Adressdaten für Werbezwecke wird weiterhin erlaubt, wenn die Herkunft der Daten aus der jeweiligen Werbung hervorgeht. Eine weitere Ausnahme gilt für Daten aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen. Die im ursprünglichen Regierungsentwurf viel zu eng gefasste Ausnahme für B2B-Werbung wurde erweitert, so dass die Namen der Ansprechpartner in Unternehmen weiterhin verwendet werden können. Eine weitere Ausnahme gilt für Spendenwerbung.