Neukundengewinnung wird durch EU-Datenschutzrichtlinie nahezu unmöglich

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) sondiert die ersten Äußerungen von Politikern und Datenschutzexperten zur Revision der EU-Datenschutzrichtlinie und ergänzt sie durch eigene Kritikpunkte. Die derzeit geltende Richtlinie soll den Plänen von EU-Justizkommissarin Viviane Reding zufolge durch eine Allgemeine Europäische Datenschutzverordnung abgelöst werden. Damit würden die neuen Regelungen unmittelbar geltendes nationales Recht. Der Fortbestand der 2009 unter anderem vom DDV erkämpften marketingrelevanten Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wäre hinfällig – ebenso wie das gesamte BDSG.

Der DDV begrüßt die Äußerungen von Innenminister Hans-Peter Friedrich im „Tagesspiegel“ vom 15. Januar. Wichtig sei ein „einfacher und verständlicher Datenschutz ohne zusätzliche Brüsseler Bürokratie“. Friedrich fordert die Kommission auf, „Augenmaß“ zu bewahren, denn es müsse einen „Unterschied geben zwischen privaten und öffentlichen Bereichen, zwischen der Privatsphäre und dem wirtschaftlichen Datenbetrieb“. Es gehe nicht an, „Rechtstraditionen zum Schutz der Bürger, wie sie in vorbildlicher Weise vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden sind, durch komplette Neuregelungen und Kompetenzverlagerungen ersetzen“ zu wollen. Zudem kritisiert der Innenminister, dass sich der Rechtsschutz des Bürgers durch die Verordnung ändern würde, da der Europäische Gerichtshof als rechtliche Instanz entscheidet.

Bereits in der vergangenen Woche äußerte Verfassungsrichter Johannes Masing in der „Süddeutschen Zeitung“ seine Bedenken, dass mit der Neuregelung im Datenschutz auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar seien. Das Verfassungsgericht selbst müsse seine Kontrollfunktion in wesentlichen Bereichen aufgeben. 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland wären dann „Makulatur“. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht noch deutlich offene Fragen, auch wenn er einem aktuellen Bericht des Heise-Verlags zufolge die Kritik von Friedrich und Masing zurückweist. Er beklagt, die Ausführungen der Kommission seien „noch nicht aus einem Guss“ in Bezug auf die Problemfrage, wann EU-Recht gelten soll.

Der DDV schließt sich den Kritikpunkten an und wendet sich entschieden gegen die Restriktionen, die den Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft aus dem Gleichgewicht bringen würden. Im Vorfeld der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes 2009 hatte der DDV gemeinsam mit anderen Verbänden Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt erkämpfen können. Die nun von der EU geforderten Restriktionen bedeuteten eine deutliche Verschärfung für die Wirtschaft. Dieter Weng, Präsident des DDV, erklärt: „Die mutmaßlichen Forderungen der EU-Kommission würde Neukundengewinnung, wie sie bisher stattfand, nahezu unmöglich machen. Wir fürchten ernsthaften volkswirtschaftlichen Schaden für manche Geschäftszweige.“ Der Verband mahnt ausbalancierte Lösungen an sowie eine im Ergebnis sachadäquate und differenzierende Entscheidungsfindung.

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