Nach 28 Jahren: Carat kündigt Ruzicka

Die Mediaagentur Carat hat ihrem Angestellten Aleksander Ruzicka die Kündigung ausgesprochen. Überraschend dabei ist der Zeitpunkt. Am 25. Juli 2011 hat Carat Ruzickas Arbeitsvertrag vom 2. November 1984 mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Ruzicka war im September 2006 als Geschäftsführer der Aegis Media Central Services abberufen worden und sitzt seit dem 24. Oktober 2006 ununterbrochen in Haft. Er wurde wegen schwerer Untreue im Mai 2009 zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt.

von Michael Ziesmann

Ruzickas ruhendes Arbeitsverhältnis bei Carat, das bei der Bestellung zum Geschäftsführer am 24. April 1995 nicht beendet wurde, lebte nach seiner Abberufung als Geschäftsführer im September 2006 wieder auf und wurde nun per Ende 2012 gekündigt. Aleksander Ruzicka möchte sich dem Vernehmen nach neuen beruflichen Herausforderungen zuwenden. Carat oder Aegis Media wollten diesen Schritt nicht kommentieren. Von einer Aufhebungsvereinbarung aus dem September 2006 mit einer Abfindung in Höhe von 1,8 Millionen Euro ist Aegis Media im Jahr 2007 zurückgetreten. Grund: Trotz der eigenen Anzeige gegen Ruzicka aus dem Jahr 2005 hätte die Mediaagentur erst „soeben“ im Jahr 2007 aus den Akten des Staatsanwaltes von den Verfehlungen Ruzickas erfahren. Später im Jahr 2007 wurde öffentlich bekannt, dass die anonyme Anzeige gegen Ruzicka von den Finanzchefs der Mediaagentur selbst initiiert wurde.

Unklar bleibt jedoch, ob Ruzicka die Kündigung überhaupt annimmt. Denn offenbar teilte Carat nicht mit, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und wie diese nach 28 Jahren begründet wird, oder ob Ruzicka wegen eines möglichen Fehlverhaltens seit Oktober 2006 zweimal abgemahnt wurde, oder ob es einen Sozialplan geben wird. Denn die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung dürfte von Carat erneut um einige Jahre überschritten worden sein. Eine fristgerechte vertragskonforme Kündigung Ruzickas ist in einem ungeraden Jahr zum Ende des nächsten geraden Jahres möglich. Genau das hat Carat nun umgesetzt.

Erkennbar wurde schlicht vergessen, den Arbeitsvertrag Ruzickas aus dem Jahr 1984 bei seiner Bestellung zum Geschäftsführer im Jahr 1995 zu beenden. Deshalb zählten die Jahre der Betriebszugehörigkeit als Multiplikator seiner Abfindung gerade nicht nur für die Dauer seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei Carat und später Aegis Media, sondern für die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit von 1984 bis nunmehr 2012. Folgenschwere Fehler, die zudem jede arbeitgeberseitige Kündigung ohne Zahlung einer Abfindung unmöglich machten – die sich inzwischen in grotesk anmutende Höhen summiert hatten.

Unabhängig davon klagt das verbundene Unternehmen Aegis Media, bei dem Ruzicka Geschäftsführer war, vor dem Landgericht Wiesbaden auf Schadenersatz aus entgangenen Gewinnmöglichkeiten in Höhe von 17 Millionen Euro, welche die Grundlage des Strafurteils gegen Ruzicka sind. Ruzicka hingegen klagt vor dem Landgericht Wiesbaden auf Gehaltsfortzahlung und Abfindung in Gesamthöhe von zuletzt 94 Millionen Euro. Wobei dabei noch das vermeintlich zuletzt bezogene und mit Erfolgsboni sowie Share Options verdreifachte Gesamtgehalt im Jahr 2006 als Berechnungsgrundlage galt – was Carat nun verbessert hat.