Mustertext soll bei Widerrufsbelehrung helfen

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. Abmahnungen könnten ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, würden im Internet aber vielfach missbraucht. Laut Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf muss dem massenhaften Abmahn-Missbrauch Einhalt geboten werden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen seien Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.

Oft würden Onlineangebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Hightech-Verband unterstütze daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

Der jährliche Schaden pro Onlinehändler durch Abmahnungen betrage laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Durchschnitt 5 300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden“, erklärt Prof. Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Onlinehändler ausgenutzt.

„Gerade im Onlinehandel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, stellt Kempf fest. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält der Bitkom auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig. Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Onlinekunden die Ware zurückgeben dürfen. Empfehlenswert sei deshalb, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Dieses ist im Internet kostenfrei verfügbar unter

www.gesetze-im-internet.de/bgbeg

www.bitkom.org