Millionenstrafe für Reckitt Benckiser wegen Preisabsprachen mit Henkel

Die Markenartikelhersteller Reckitt Benckiser und Henkel haben nach Informationen des Bundeskartellamtes Preiserhöhungen für ihre Spülmaschinentabs „Calgonit“ und „Somat“ untereinander abgesprochen. Während Reckitt Benckiser im Rahmen von zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro zahlen muss, gilt für Henkel die Kronzeugenregelung. Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde, so heißt es in der Pressemitteilung des Kartellamtes, im vergangenen Jahr infolge eines Bonusantrages von Henkel eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt: „Reckitt Benckiser und Henkel haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.“ Zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 hatten die beiden Unternehmen in vier Fällen die Höhe sowie den Zeitpunkt der Erhöhungen der Listenpreise vereinbart. Betroffen waren neben den Reinigungsprodukten für Geschirrspülmaschinen auch Waschmittelzusätze der Marken Vanish Oxi Action (RB) und Sil (Henkel) sowie hochpreisige Allzweckreiniger der Marken Cilit Bang (RB) und Bref (Henkel). Unter anderem hatten die Unternehmen nach Erkenntnissen der Kartellbehörde auch verabredet, die Packungsgrößen für Calgonit (RB) und Somat (Henkel) bei gleichbleibendem Preis jeweils zu reduzieren. Absprachen gab es darüber hinaus im Vorfeld der Markteinführung von Produktneuheiten.

Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde im Jahr 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag (Kronzeugenregelung) der Colgate Palmolive GmbH. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin in den Jahren 2008 und 2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 Millionen Euro verhängt. Mundt betont, dass sich die Unternehmen auch über Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht hätten. Die Gespräche fanden dem Kartellamt zufolge im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes statt. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hätten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen über beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, so dass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert worden sei.

Die Bundesbehörde hat nun auch ein Verfahren gegen den Markenverband eröffnet, weil dieser den wettbewerbswidrigen Informationsaustausch unterstützt habe. Weil Reckitt Benckiser in beiden Verfahren mit dem Kartellamt kooperierte und dadurch zur Aufklärung beitrug, wurde die Geldbuße reduziert. Auch hätten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sog. Settlement) erzielt werden können, was ebenfalls zu einer milderen Strafe geführt habe. Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig.

www.bundeskartellamt.de
www.rb.com
www.henkel.de