zeigt das Urheberrecht von medialen Inhalten (z.B. auf CDs und DVDs) an; es sollte auf allen im Handel befindlichen Vervielfältigungsstücken des veröffentlichten Tonträgers oder seiner Umhüllung angebracht werden (inkl. der Angabe der ersten Veröffentlichung des Werks); der heute übliche Einsatz des Zeichens “P mit Kreis” geht auf Artikel 5 des Genfer Tonträgerübereinkommens von 1971 und Artikel 11 des Rom-Abkommens von 1961 zurück.
Abkürzung: (P)