Leitfaden „Rechtssichere Internetseiten“ aktualisiert

Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens „Rechtssichere Internetseiten“ wurde jetzt veröffentlicht. Bestellt werden kann die Broschüre bei allen Industrie- und Handelskammern – sie steht aber auch zum Download zur Verfügung. Stand der rechtlichen Informationen ist Mai 2013, Verfasser ist Rechtsanwalt Marcus Dury.

Herausgegeben wird die 28-seitige Publikation vom Projekt „eBusiness-Lotse Saar“. Sie bietet Betreibern von Onlineshops sowie Inhabern von gewerblichen Internetseiten einen Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betrieb des Internetangebots. Dargestellt werden die Rechtsbereiche Anbieterkennzeichnung (Impressum), Onlineshop, Datenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht).

Praxis-Tipps und Checklisten

Die Leser werden auf bestehende und kommende Risiken hingewiesen und für die rechtlichen Belange ihres Internetauftritts sensibilisiert. Bei der Gestaltung ihrer Webseiten werden die Unternehmen durch Praxis-Tipps, Checklisten und Musterbeispiele unterstützt. Für abmahnsicher hält IT-Fachanwalt Dury Internetseiten generell jedoch nicht – auch wenn die vorliegenden Ratschläge beachtet würden. Nach Erhalt einer Abmahnung sollte unbedingt eine Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts eingeholt werden.

Der Leitfaden steht zum kostenfreien Download zur Verfügung:
www.website-check.de/leitfaden-download