Jeder dritte Professional wollte bereits einen Deal rückabwickeln

In 12 Prozent der Fälle sind Unternehmenskäufer mit dem gezahlten Kaufpreis im Nachhinein unzufrieden. Nachverhandelt wird selten. Die Käufer wollen das Verhältnis zum Verkäufer nicht belasten. Das zeigt eine repräsentative Befragung von M&A-Professionals durch die internationale Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz .

Danach waren die Studienteilnehmer waren bei 12 Prozent der von ihnen in den letzten zehn Jahren abgewickelten Transaktionen als Käufer eines Unternehmens oder einer Beteiligung mit dem gezahlten Kaufpreis unzufrieden. Nachverhandelt haben sie allerdings nur in sieben Prozent der Fälle. Sie taten dies sowohl zwischen Signing und Closing als auch nach dem Closing. Wurde nach dem Closing nachverhandelt, dann überwiegend in den ersten zwölf Monaten (65 Prozent). Allerdings entschieden sich 35 Prozent auch noch ein Jahr nach dem Closing für diesen Schritt.

Die große Mehrheit (88 Prozent) verhandelte hinter verschlossenen Türen nach, nur 13 Prozent der Käufer ließen sich auf ein Gerichtsverfahren ein. „In der Regel vermeiden Käufer und Verkäufer staatliche Gerichte, um einen öffentlichen Prozess durch mehrere Instanzen zu vermeiden“, erklärt Dr. Thomas Schulz, Leiter der
Abteilung Gesellschaftsrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Ähnlich zurückhaltend sind sie in Bezug auf Schiedsverfahren, denn nur acht Prozent der Befragten wählten in der Vergangenheit diesen Weg. In den
meisten Transaktionen sind die Rechtswege und -mittel allerdings im Kaufvertrag verbindlich geregelt.

Die häufigsten Ursachen für nachträgliche Kaufpreisanpassungen sehen die Studienteilnehmer in der vom Verkäufer falsch dargestellten Lage des Unternehmens (87 Prozent). Seltener wurden die verwendeten Bilanzierungsvorschriften (acht Prozent) oder zu hoch bewertete immaterielle Vermögensgegenstände (fünf Prozent) als Ursachen für Nachverhandlungen angeführt. Die Gründe, weshalb unzufriedene Käufer nicht am Preis nachbesserten, sind sehr vielfältig: 43 Prozent wollten die Beziehung zum Verkäufer nicht durch eine Nachverhandlung belasten. 40 Prozent sahen mangelnde Erfolgsaussichten in Gerichts- und Schiedsverfahren. 38 Prozent scheuten die Kosten und die Dauer solcher Verfahren. Zudem gaben weitere 38 Prozent an, dass Preisklauseln keinen Raum für Nachverhandlungen ließen.

Unter den insgesamt rund 1000 Befragten befanden sich M&A-Experten in Unternehmen (strategische Investoren), Manager von Private-Equity-Fonds, M&A-Berater und Investmentbanker.

www.noerr.com