Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen grundsätzlich legal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen ein Urteil gefällt. Danach ist die Weiterveräußerung auch von online erworbener Software erlaubt, soweit die Ursprungskopie unbrauchbar gemacht wird. Nach Meinung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) passt das Gericht damit die Rechtsprechung im Urheberrecht dem digitalen Zeitalter an.

Der BVDW betont, dass die Entscheidung grundsätzlich zu mehr Rechtssicherheit führt, dass sie aber nur für besondere Fälle Bedeutung erlangen wird. Die Zulässigkeit des Weiterverkaufs wurde nur dort bejaht, wo den Kunden entgeltliche und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte eingeräumt und keine technischen Schutzvorkehrungen gegen die Weiterveräußerung getroffen werden.

Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert das aktuelle Urteil: „Die Entscheidung des EuGH ist grundsätzlich begrüßenswert, weil damit die notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen geschaffen wurde. Das Urteil führt nun allerdings nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird.“ Einschränkungen gebe es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen. Ebenso habe der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass Softwarehersteller weiterhin alle zur Verfügung stehenden, technischen Schutzmaßnahmen ergreifen können, um eine Weiterveräußerung zu unterbinden. Neuber empfiehlt daher, nach wie vor genau auf die Lizenzbedingungen zu achten.