Günther Jauch verliert Millionenklage gegen FreeCity

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von Günther Jauch, der seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" verletzt sah, zurückgewiesen. Ursache des Rechtsstreits war die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden des Duisburger Providers FreeCity.

Dem Anbieter von Internet-Adressen wurde vorgeworfen, auf der Homepage
www.freecity.de die Domain „guenter-jauch.de“ durch den dort angebotenen
Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung
angeboten zu haben. Die Anwälte von Günther Jauch sahen in der Anmeldung
besagten Domain-Namens (der das „h“ im Vornamen nicht enthält) für
und im Auftrag des Kunden einen Missbrauch des guten Namens und der Person
Jauchs zu komerziellen Zwecken. Zu Grunde gelegt wurde ein Streitwert von
einer halben Million Euro.

Beim Antrag einer
Registrierung kann lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen
Domain-Check „WhoIs“ erfragt werden. Dass die bloße automatisierte
Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-
Adresse eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter zurück.
Zudem ist eine Prüfung auf Namensrechte bei der hohen Anzahl der pro Tag
automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch
aufgrund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechten Dritter an der
Adresse auch tatsächlich nicht zu realisieren.

Günther Jauch, der aus Kostengründen nicht alle ähnlich klingenden Namen
auf sich selbst registrieren lassen will, wollte mit der Klage bewirken,
dass Internet-Adressen wie „guenter-jauch.de“ oder „guenter-jauch.com“
nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn
diese noch frei verfügbar sind.

www.freecity.de