Google darf weiter Markennamen als Suchwörter verkaufen

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes darf Suchmaschinenbetreiber Google weiter geschützte Markennamen als Suchwörter, sogenannte “AdWords“ verkaufen.

Werbetreibende können mit „Google AdWords“ Suchbegriffe mit Anzeigen besetzen, die in den Suchergebnissen hervorgehoben sind. Beliebt ist die Werbeform vor allem, um Kunden und Interessenten einer konkurrierenden Marke auf die eigene Internetpräsenz zu locken.

Das französische Modelabel „Louis Vuitton“ hatte gegen den Verkauf geschützter Markennamen geklagt. Als Begründung gab der Konzern die potenzielle Verknüpfung von Fälschern mit dem geschützten Markennamen an.

Die Richter begründeten ihr Urteil, indem sie die fehlende Markenrechtsverletzung seitens Google hervorhoben. Jedoch betonten sie in ihrer Entscheidung, dass aus den Anzeigen deutlich ersichtlich sein muss, dass es sich um ein Angebot eines anderen Unternehmens handelt.

Der Markenexperte der Kanzlei Linklaters, Fabian Ziegenaus, betonte, dass das Urteil in Hinsicht auf das Markenrecht richtungsweisend sei.
Als Maßnahme gegen Anzeigen von Fälscherwerkstätten in Verbindung mit der Marke empfahlen die Luxemburger Richter Louis Vuitton, diese direkt zur Rechenschaft zu ziehen.

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